Die TK hat mit der Auszahlung von Geldern im Rahmen des "Pflege-Rettungsschirms" an Pflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern und drei weiteren Bundesländern begonnen. Damit unterstützt die TK-Pflegeversicherung direkt zugelassene Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, ambulante Betreuungsdienste, Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie stationäre Hospize. Gegenüber welcher Pflegekasse ein Anspruch geltend gemacht werden kann, richtet sich nach regionaler Zuständigkeit. Die TK-Pflegekasse ist in Mecklenburg-Vorpommern für die Landkreise Ludwigslust-Parchim sowie Nordwestmecklenburg und die Stadt Schwerin zuständig. Zurzeit sichern die Einrichtungen mit einer außergewöhnlichen Kraftanstrengung die Versorgung Pflegebedürftiger in Mecklenburg-Vorpommern.

TK: Frau Austenat-Wied, welche Pflegeeinrichtungen können vom Pflege-Rettungsschirm profitieren?

Manon Austenat-Wied:  Alle nach § 72 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen und stationären Hospize, einschließlich der zugelassenen Betreuungsdienste nach § 71 Absatz 1a SGB XI, können die außerordentlichen Aufwendungen und Mindereinnahmen auf Grund des Corona-Virus, die nicht anderweitig finanziert werden, im Rahmen des Rettungsschirms geltend machen.

Manon Auste­nat-Wied

Manon Austenat-Wied, Leiterin der TK-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.
Leiterin der TK-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

TK:  Wie läuft das Erstattungsverfahren und ist die finanzielle Hilfe zeitlich begrenzt?

Austenat-Wied: Einen detaillierten Überblick zum Ablauf des Verfahrens liefert unsere Sonderseite zum Pflege-Rettungsschirm. Hier können sich die Einrichtungen einen Überblick zu den notwendigen Verfahrensschritten verschaffen. Der Gesetzgeber hat die Unterstützungsmöglichkeiten für den Zeitraum von März 2020 bis März 2022 begrenzt. Wir hoffen sehr, dass die Einrichtungen dann wieder in den regulären Betrieb übergehen können.

TK: Gibt es weitere Ansatzpunkte für eine sichere Versorgung, gerade in Zeiten von Corona?

Austenat-Wied: Grundsätzlich zeigt uns die Corona-Krise, wie wichtige digitale Angebote sind, um die Menschen auch in schwierigen Zeiten adäquat zu versorgen. Aus unserer Sicht muss sich auch die Pflegeversicherung nicht nur der demografischen - sondern auch der digitalen Entwicklung stellen. Denn digitale Services bieten viel Potential. Dazu gehört, Pflegebedürftige mit digitaler Hilfe zu unterstützen, möglichst lange selbständig zu bleiben. So können beispielsweise smarte Technologien ("Smart Home") das Wohnumfeld verbessern und für Sicherheit bei Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sorgen: Etwa Sensoren, die Aktivitäten oder Stürze melden. Für den flächendeckenden Einsatz und die Erstattungsfähigkeit solcher Leistungen werden wir uns weiterhin stark machen.