Seit dem 1. Juli 2021 bieten die Techniker Krankenkasse (TK) und der Hausärzteverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (HÄV MV) den Versicherten der TK einen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) an. Ziel des Vertrages ist es, die medizinische Versorgung der Versicherten der TK zu verbessern und eine optimierte Versorgungssteuerung zu gewährleisten. Das Grundelement des HZV-Vertrages ist das sogenannte Lotsenprinzip, bei dem der Hausarzt, bis auf wenige Ausnahmen, immer erster Ansprechpartner bleibt. Durch die Bindung des Versicherten an einen Hausarzt sollen Doppeluntersuchungen und negative Effekte bei nicht abgestimmten Arzneimitteltherapien vermieden und die Koordination von verordneten Leistungen verbessert werden.

Frau Austenat-Wied, Leiterin der TK-Landesvertretung, erklärt: "Der Vertrag ist ein weiterer Pfeiler für eine qualitätsgesicherte und belastbare Versorgung unserer Versicherten im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern. Das Kernelement in diesem Vertrag ist natürlich die Förderung der hausärztlichen Versorgung. Hier haben wir bspw. eine weitere Gesprächsleistung sowie einen erweiterten Check-up vereinbart."

In dem HZV-Vertrag werden Innovationen, wie online buchbare Termine und das Angebot von Videosprechstunden, zusätzlich gefördert. Die Teilnahme an dieser besonderen hausärztlichen Versorgung ist sowohl für die Versicherten als auch für die niedergelassenen Hausärzte in Mecklenburg-Vorpommern freiwillig.

Teilnahmevoraussetzungen

Neben der grundsätzlichen Niederlassung als Hausärztin oder Hausarzt nach § 73 Abs. 1a Satz1 SGB V gibt es besondere Qualifikations- und Qualitätsanforderungen für die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung. Dabei verpflichten sich die teilnehmenden Hausarztpraxen, zur Sicherung der besonderen Qualität der  Versorgung, unter anderem die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Apparative Mindestausstattung
  • Ausstattung mit einem Praxis-DV-System, dass die zukünftige elektronische Führung von Patientendaten sicherstellt
  • Sicherstellung zur Erbringung von Belastungs-EKG, Langzeitblutdruckmessung, Lungenfunktionstest und Sonografie
  • Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen nach § 137f SGB V ("DMP)
  • onlinefähige IT und Internetverbindung in der Praxis

Qualifikations- und Qualitätsanforderungen

Weitere besondere Qualifikations- und Qualitätsanforderungen an die hausärztliche Versorgung sind:

  • Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie
  • Behandlung nach entwickelten, evidenzbasierten, praxiserprobten Leitlinien und die Integration von krankheitsbezogenen Behandlungspfaden
  • Teilnahme an durch eine Ärztekammer anerkannten Fortbildungen, insbesondere zu:
    • patientenzentrierter Gesprächsführung,
    • psychosomatischer Grundversorgung,
    • Palliativmedizin,
    • allgemeiner Schmerztherapie,
    • rationaler Arzneimitteltherapie,
    • Geriatrie
  • Einführung eines auf die Hausarztpraxis zugeschnittenen, indikationsgestützten und wissenschaftlich anerkannten Qualitätsmanagements

Besondere Serviceangebote

Für teilnehmende Patientinnen und Patienten wurden unter anderem die folgenden besonderen Serviceangebote vereinbart:

  • Angebot einer Sprechstunde von Montag bis Freitag und einer einmal wöchentliche bedarfsorientierten Terminsprechstunde
  • bei vereinbarten Terminen grundsätzlich eine maximale Wartezeit von 30 Minuten
  • taggleiche Behandlung bei akuten Behandlungsfällen
  • aktive Unterstützung bei der Vermittlung von zeitnahen Facharztterminen, in medizinisch notwendigen Fällen