Den aktuellen Zustand des Gesundheitswesens und die primären Gesundheitsprobleme der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern haben wir bereits ausführlich analysiert . Gleichzeitig sind auch die zukünftigen politischen Pläne,  um die Herausforderungen anzugehen hinlänglich bekannt. Ob die angestrebten Änderungen auch umgesetzt werden, hängt maßgeblich von der Anpassungsfähigkeit der Akteurinnen und Akteure ab.

Veränderungsbereitschaft bestimmt Innovationsgeschwindigkeit

Ein funktionierendes Gesundheitswesen ist ein wichtiger Garant für gesellschaftliche Stabilität. Die Strukturorganisation und damit auch Veränderungsprozesse, basieren auf den Prinzipien der Gewaltenteilung bzw. Gewaltenverschränkung. Dadurch sind schnelle Veränderungen nur unter gleichzeitiger Mitwirkung aller bzw. vieler Akteure möglich. Aufgrund differierender Interessenlagen sind diese optimalen Bedingungen für Anpassungen und Innovationen in der Realität selten. Angesichts der im System immer offensichtlicher werdenden Adaptionsbedarfe, waren die Innovationsdynamik und Veränderungsbereitschaft der Akteure im Gesundheitswesen noch nie so groß wie es aktuell der Fall ist. Je zügiger die leistungserbringenden Personen, versorgenden Einrichtungen und kostentragenden Institutionen bereit sind ihren eigenen Standpunkt anzupassen und Veränderungen anzugehen, desto zügiger können Innovationen und Prozessoptimierungen ihre positive Versorgungswirkung entfalten.

Diese Innovationen erwarten wir im Jahr 2022

Die Landesregierung möchte in diesem Jahr eine landesweite Telemedizin-Plattform auf den Weg bringen. Wir setzen darauf, dass dieser Prozess im ersten Halbjahr 2022 angegangen wird. In Form einer telekonsiliarischen Beratungsplattform für Medizinerinnen und Mediziner, entstünde unabhängig vom Leistungsbereich ein digitales Kompetenznetzwerk. Die fachärztliche Expertise aus den Maximalversorgern und von weiteren ärztlichen Spezialistinnen und Spezialisten, kann über diesen Weg unkompliziert landesweit verfügbar gemacht werden. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) bietet bereits Gebührenordnungspositionen für die Leistungserbringenden, sodass telekonsiliarische Leistungen schon über die Regelversorgung  finanziell abgebildet werden können.