Beschlussmarathon

6 Gesundheitsgesetze im Bundestag

Gleich sechs Reformpakete stehen auf der Agenda des Bundestags am Donnerstag und Freitag - die meisten davon allerdings erst zu später Stunde. Ein kurzer Überblick.

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Die Würfel sind – weitgehend – gefallen: Zumindest drei der sechs Gesundheitsgesetze stehen heute im Bundestag bereits in 2. und 3. Lesung an.

Die Würfel sind – weitgehend – gefallen: Zumindest drei der sechs Gesundheitsgesetze stehen heute im Bundestag bereits in 2. und 3. Lesung an.

© peterschreiber.media / stock.adobe.com

Sechs Gesundheitsgesetze sollen am Donnerstag und Freitag im Bundestag beraten oder beschlossen werden: Pflegelöhneverbesserungsgesetz, Hebammenausbildung, MDK-Reform, Implantateregister und Psychotherapeutenausbildungs-Reform. Für 12 Uhr ist zunächst die erste Beratung zu den Pflegelöhnen angesetzt. Es folgen das Hebammenreformgesetz, Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz und das Implantateregister-Errichtungsgesetz, die alle drei im Deutschen Bundestag abschließend beraten werden sollen. Die MDK-Reform wird noch spät noch in der Nacht aufgerufen, das Digitale-Versorgung-Gesetz dann am Freitag in erster Lesung beraten.

Die Gesetze im Einzelnen:

  • Pflegelöhneverbessungsgesetz: Vor dem Hintergrund zehntausender fehlender Pflegekräfte will Arbeitsminister Hubertus Heil den Paragrafen 7a des Arbeitnehmerentsendegesetzes modifizieren, um so die Bezahlung durch branchenweite Tarifverträge zu verbessern und den Beruf attraktiver zu machen. Dem Entwurf zufolge sollen unter anderem Caritas und Diakonie mit ihren nach kirchlichem Recht geregelten Arbeitsbedingungen damit auf einem Umweg in das normale Tarifgeschehen eingebunden werden können.
  • Hebammenreformgesetz: Das Gesetz wird in 2. und 3. Lesung abschließend beraten und dann beschlossen. Danach müssen Geburtshelferinnen künftig ein duales System bestehend aus Studium und Berufsausbildung durchlaufen. Das Studium dauert dem Beschluss zufolge mindestens sechs und höchstens acht Semester und endet mit einer staatlichen Prüfung und einem Bachelor-Abschluss. Basis für die Neuordnung war eine EU-Richtlinie.
  • Reform der Psychotherapeutenausbildung: Kern des Gesetzes ist die Neuregelung der Therapeutenausbildung. Mit dem Gesetz wird ein eigenständiges Studium der Psychotherapie geschaffen, das nach drei Jahren einen Bachelor- und nach fünf Jahren einen Master-Abschluss vorsieht. Mit dem Master-Abschluss sind dann die Voraussetzungen für eine Approbation gegeben.
  • Implantateregister-Errichtungsgesetzes (EIRD): Im geplanten Implantateregister werden alle Krankenkassen, Hersteller und Krankenhäuser zur Teilnahme an dem bundesweiten Register verpflichtet. Zusätzlich enthält das Gesetz Korrekturen für die Methodenbewerung im GBA. Dabei werden die zeitlichen Vorgaben für den Bundesausschuss gestrafft. Ein zunächst geplanter Passus im Gesetzentwurf wurde gestrichen, wonach das Bundesgesundheitsministerium unter Umgehung des GBS zur Entscheidung ermächtigt werden sollte, ob neue Methoden in der vertragsärztlichen Versorgung Bereich in den GKV-Leistungskatalog aufgenommen werden.
  • Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK): Hier steht die erste Lesung laut Plan für 1.15 Uhr an. Mit der MDK-Reform soll der Medizinische Dienst künftig organisatorisch von den Krankenkassen getrennt werden und als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts agieren. Auch wird das Prüfwesen im Gesundheitswesen auf neue Füße gestellt. Das gilt auch für die Überprüfung von Klinikrechnungen. Ab 2020 sollen die Prüfungen begrenzt werden – in der Spitze auf eine Quote von 15 Prozent. Dem Bundesrat geht diese Vorgabe zu weit – er hat Bedenken angemeldet.
  • Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) steht dann am Freitag in erster Lesung auf dem Plan des Bundestages. Das von der Bundesregierung geplante DVG sieht vor, dass Ärzte medizinische Apps zulasten der Krankenkassen verschreiben dürfen. Damit Patienten die Anwendungen schnell nutzen können, ist für Hersteller ein zügiger Zulassungsweg geplant. (run)

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