Techniker Krankenkasse
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Hamburg

Nr. 1 | 09.01.2017

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Sehr geehrte Damen und Herren,

wie immer, startet das neue Jahr im Hamburger Gesundheitswesen mit einigen Veränderungen: Neue Player haben das Spielfeld betreten, für Menschen mit Hilfebedarf gibt es neue Leistungen, und im Streit um die Privatisierung der ehemals städtischen Kliniken gibt es neue Bewegung.

Neu ist aber auch das Layout unseres Newsletters, das zugleich einige neue Funktionen bietet. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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Ihre Maren Puttfarcken und das Team der TK-Landesvertretung Hamburg


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News

 

In eigener Sache

 

 

Wir haben unseren Newsletter "neu verpackt". Inhaltlich informieren wir Sie weiterhin wie gewohnt über wichtige gesundheits- und sozialpolitische Themen der Stadt oder aus Hamburger Sicht, über Hamburger Projekte, Veranstaltungen und relevante Bürgerschaftsdrucksachen.

Interessante Artikel und Termine können Sie wie bisher schnell und einfach mit anderen teilen - über die beliebten Social Media-Schaltflächen. Neu ist unsere Feedbackfunktion. Wir würden uns freuen, auch auf diesem Weg mit Ihnen ins Gespräch zu kommen!

(Quelle: TK)

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Forschungsförderung "Gesunde Quartiere"

 

 

Im Rahmen der Landesforschungsförderung hat die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWF) insgesamt elf neue Forschungsvorhaben von Hamburger Hochschulen bewilligt. Maximal wird jedes Projekt mit 1,75 Millionen Euro gefördert.

Eines der geförderten Projekte, "Gesunde Quartiere in Hamburg", will Maßnahmen entwickeln, mit denen die Gesundheit und Lebensqualität in ausgewählten sozial benachteiligten Quartieren verbessert werden kann. Dieses Forschungsvorhaben ist anwendungsorientiert und eine Reaktion auf die zunehmenden Anforderungen an eine wachsende Stadt wie Hamburg, so die BWF in ihrer Pressemitteilung. Das Projekt wird von einem Forschungsverbund unter Führung der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) getragen.

(Quelle: Hamburger Abendblatt; hamburg-news, BWF)

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Transfer von Hamburg nach Bremen

 

 

Das Gesundheitsamt Bremen hat zum Januar 2017 einen neuen Leiter bekommen. Jürgen Duwe ist Mediziner und hat zuvor sechs Jahre lang das Gesundheitsamt Hamburg-Mitte geleitet.

(Quelle: Weser-Kurier; Bremer Nachrichten)

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Neuer Geschäftsführer des Ev. Amalie Sieveking-Krankenhauses

 

 

Seit Jahresbeginn ist Christian Quack neuer Geschäftsführer des Ev. Amalie Sieveking-Krankenhauses in Hamburg-Volksdorf. Er folgt Hans-Peter Beuthien nach, der aus Altersgründen zum 1. April 2017 aus dem Unternehmen ausscheiden wird. Christian Quack war zuletzt als Kaufmännischer Direktor und Prokurist im Sana Klinikum Offenbach tätig.

(Quelle: Albertinen-Diakoniewerk)

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Debatte über Asklepios

 

 

Mit seiner Titelgeschichte "Ein krankes Haus" berichtete der Spiegel zum Ende des vergangenen Jahres über die Zustände in den Hamburger Asklepios-Kliniken. Der Artikel entfacht den Streit über den Verkauf der ehemals städtischen Kliniken des LBK Hamburg an Asklepios vor 12 Jahren neu. Der Spiegel bezeichnet den Verkauf der Kliniken als finanzielles Debakel für Hamburg. Gleichzeitig sehen die Autoren in dem Klinikkonzern auch ein Sinnbild für das Versagen der Gesundheitspolitik, nach dem Motto "Privatisierung statt Politik".

Für die Hamburger Politik ist diese Kritik nicht neu. Die Spitzen der Regierungskoalition teilten die Auffassung, dass "der LBK Deal nicht nur ein Bruch des Volksentscheids, sondern auch ein schlecht ausgehandelter Vertrag ist", sagte Andreas Dressel, Fraktionschef der SPD. Auch die Grünen-Gesundheitsexpertin Christiane Blömeke sprach von "einem miserablen Vertragswerk der CDU, das eindeutig zulasten der Stadt geht". André Trepoll, CDU-Fraktionschef, ist dagegen der Auffassung, dass "ohne die Privatisierung die erforderlichen Investitionen nicht ansatzweise möglich gewesen wären". Deniz Celik, Gesundheitspolitischer Sprecher der LINKE, fordert nun Akten­einsicht und die Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, um den "gesamten Privatisierungsprozess auf den Prüfstand" zu stellen.

Nach wie vor hält Hamburg einen Anteil von 25,1 Prozent an Asklepios. Der geheime Beteiligungsvertrag mache die städtischen Vertreter in Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat zu "Marionetten des Klinikkonzerns", so der Spiegel, dem die Gesellschafter­vereinbarung vorliege. Die "kalte Entmachtung“ sei in § 1 der Gesellschafter­vereinbarung geregelt.

Angesichts der in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe über mutmaßliche Hygiene-Mängel und Überlastungsanzeigen der Mitarbeiter wurden Sonderprüfungen angeordnet. Weiter sagte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storks, dass sie Gespräche mit der Unternehmensspitze über geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation führe.

Für den Spiegel liegt der Fehler im System. Mit der Einführung der DRG - der leistungsbezogenen Fallpauschalen - sollten Kliniken, die unwirtschaftlich arbeiten, aus dem Markt ausscheiden, weil "sich die Politiker nicht trauten zu entscheiden, welche Kliniken geschlossen werden sollten. Dieser 'politisch gewollte Darwinismus' hat dazu geführt, dass ein Teil der notleidenden Kliniken in den vergangenen Jahren fusionierte oder an private Träger verkauft wurde. Geschlossen wurden nur wenige." Weil die Bundesländer ihrer Investitionspflicht schon seit Jahren nicht nachkämen, müssten die Häuser deshalb ihre Investitionen zunehmend selbst schultern - aus Profiten aus den Fallpauschalen. Dies habe zu Fehlanreizen geführt - etwa zu Operationen für Beschwerden, bei denen die Fallpauschalen großzügig bemessen sind.

Asklepios-Vorstand Thomas Wolfram hält dagegen, Asklepios werde "von Mitarbeitern und Medien für Probleme gescholten, die die deutsche Gesundheitspolitik den Kranken­häusern eingebrockt habe".

Die Linke erneuert den Ruf nach der Rekommunalisierung und plant eine Volksinitiative zum Rückkauf der Asklepios-Kliniken.

(Quelle: Spiegel; kma-online; Hamburger Abentblatt; NDR; taz)

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Gesundheitspolitische Schwerpunkte des Doppelhaushalts 2017/18

 

Gesundheit und Verbraucherschutz

 

Im Doppelhaushalt der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) werden 2017 Investitionen in Höhe von 95 Millionen Euro und Kosten von rund 477 Millionen Euro (zusammen 572 Millionen Euro) veranschlagt.

Für das Haushaltsjahr 2018 sind insgesamt weitere 584 Millionen Euro (Investitionen in Höhe von 95 Millionen Euro und Kosten von rund 489 Millionen Euro) vorgesehen.

Ein wichtiger politischer Schwerpunkt sind die Krankenhausinvestitionen. Diese sollen auf hohem Niveau 2017 und 2018 fortgesetzt werden und sind mit rund 95 Millionen Euro eingeplant.

Im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sind für den Bereich "Senioren - Pflege - Betreuung" insgesamt rund 220 Millionen Euro vorgesehen. Der Senat will damit den demografischen Wandel gestalten.

In den Bürgerschaftssitzungen vom 13. bis 15. Dezember 2016 wurde der Doppel­haushalt 2017/18 beraten und beschlossen.

(Quelle: Pressestelle des Senats)

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Pflegeberufegesetz - Entschließungsantrag aus Hamburg und Bremen

 

 

Seit Monaten wird vergeblich um einen Kompromiss zur Reform der Pflegeberufe gerungen (wir berichteten im Newsletter Nr. 22 |12.12.2016). Nun haben die Länder Hamburg und Bremen am 16. Dezember 2016 im Bundesrat einen Entschließungs­antrag eingebracht.

Darin fordern sie die Bundes­regierung auf, "alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen", um das Gesetzgebungs­verfahren doch noch abzuschließen. Die Aus­bildungs­reform stelle eine notwendige Konsequenz dar, die sich aus dem sozio­demografischen Struktur­wandel ergebe, und diene der langfristigen und dauerhaften Sicher­stellung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung, heißt es weiter im Entschließungs­antrag. Der Antrag ist vom Bundesrat an die zuständigen Ausschüsse überwiesen worden.

Mit einem Kompromiss­vorschlag hat sich auch der Spitzen­verband der Kranken­kassen in die Debatte eingeschaltet. Fakt sei, dass man nicht wisse, welche Ausbildungs­form die bessere sei, sagte der Vorstand des GKV-Spitzenverbands Gernot Kiefer. "Wir sollten daher den Test in der Wirklichkeit machen und eine Zeitlang mehrere Ausbildungswege zulassen." Laut FAZ stößt der Kompromiss­vorschlag bei der Union auf Zustimmung; der SPD dagegen reiche er "bei weitem nicht aus": "Es muss einen sofortigen Übergang in die Generalistik geben", so der stellvertretende SPD-Fraktionschef Karl Lauterbach in einem Interview mit der Zeitung.

(Quelle: Ärzte Zeitung; Bundesrat; FAZ, TK)

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TK beschließt Haushalt

 

 

Am 21. Dezember 2016 hat der TK-Verwaltungsrat den Haushalt der Techniker Kranken­kasse für 2017 beschlossen. Er umfasst insgesamt rund 33 Milliarden Euro. Der Zusatz­beitrag bleibt stabil bei einem Prozent und liegt damit weiterhin unter dem vom Bundes­ministerium für Gesundheit festgelegten Durchschnitt der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung.

Der Etat der Kran­ken­ver­siche­rung beläuft sich auf mehr als 26 Milliarden Euro. Die Leistungs­ausgaben - knapp 25 Milliarden Euro - liegen mit 7,7 Prozent über dem Volumen des Vorjahres.

Die TK hat 7,4 Millionen zahlende Mitglieder und insgesamt 9,8 Millionen Versicherte. Im vergangenen Jahr ist die Kasse um rund 311.000 Mitglieder und insgesamt 332.000 Versicherte gewachsen.

(Quelle: TK)

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Versorgung

 

Neuer Rahmenvertrag über die ambulante pflegerische Versorgung

 

 

Die Hamburgische Pflegegesellschaft e.V. (HPG), die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) und die Pflegekassen haben einen neuen Rahmenvertrag über die ambulante pflegerische Versorgung vereinbart.

Seit dem 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige die Leistungen der Pflege­versiche­rung nach neuen Regeln. Die Umstellung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs in Verbindung mit der Einführung neuer Leistungen im SGB XI machten auch eine Neufassung des Rahmenvertrags über die ambulante pflegerische Versorgung für die Freie und Hansestadt Hamburg notwendig.

In der Neufassung werden das Leistungskomplexsystem und der Inhalt der Zeitleistungen angepasst und als Anlage in den neuen Rahmenvertrag aufgenommen. Dadurch gelten nun für alle Hamburger Pflege­dienste einheitliche Rahmenbedingungen.

Aufgrund der stärkeren Betonung der pflegerischen Anleitung und Motivation der Pflege­bedürftigen im Pflegestärkungs­gesetz II (PSG II) ist Anleitung und Motivation nun Bestandteil vieler Leistungskomplexe. Zugleich wurden niedrigschwellige Leistungen wie etwa Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung neu bewertet.

Für die Pflege und Betreuung durch ambulante Pflege­dienste in der Sterbephase wurde eine flexible Abrechnungsmöglichkeit geschaffen. Sie soll sicherstellen, dass den Pflege­bedürftigen in ihrer letzten Lebensphase je nach ihren individuellen Bedürfnissen die bestmögliche Versorgung, Pflege und Betreuung zukommt.

Für alle Hamburger Pflegedienste gilt seit Jahresbeginn ein verbindliches Leistungs­verzeichnis (Leistungskomplex-System und Zeitvergütungen). Damit gibt es für Pflege­bedürftige eine einfachere, transparentere und vergleichbarere Übersicht. Ab sofort können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Hamburg die neuen Leistungen des PSG II in Anspruch nehmen.

„Die Verhandlungen über den Rahmenvertrag waren phasenweise sehr schwierig, aber konstruktiv und letztlich für alle Seiten erfolgreich“, sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK- Landesvertretung Hamburg. Neben dem neuen Rahmenvertrag haben sich die HPG, BGV und Pflegekassen auch über eine pauschale Vergütungssteigerung von 1,9 Prozent für nicht-tarifgebundene Pflegedienste und noch höhere Steigerungen für ambulante Pflegedienste mit entsprechenden Tarifbindungen verständigt.

(Quelle: BGV; TK)

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Neue Vergütungen jetzt auch für private Pflegedienste des bpa

 

Vergütungsanhebung berücksichtigt unterschiedliche Personalkostensteigerungen

 

Die neue Vergütungsanhebung für die Häusliche Krankenpflege gilt jetzt auch für die privaten Pflegedienste des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Dies ist das Ergebnis langer Verhandlungen bis hin zum Aufrufen einer Schiedsperson. Bisher hatte der bpa eine solche differenzierte Vergütungsanhebung nach unterschiedlichen Personalkostensteigerungen von tarifgebundenen und tarifungebundenen Pflegediensten abgelehnt.

Die Hamburger Ersatzkassen hatten zuvor bereits mit der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege Hamburg e. V. (AGFW) zum 1. Juli 2016 neue Vergütungen für die Häusliche Krankenpflege vereinbart. (Wir berichteten im Newsletter Nr. 14 | 25.07.2016.)

Die Vergütungssteigerung (1,2 bzw. 2,5 Prozent) ist nun auch für die Dienste des bpa differenziert nach unterschiedlichen Personalkostensteigerungen gestaffelt. Es ist sichergestellt, dass die Erhöhung an das Personal weitergegeben wird.

(Quelle: vdek;TK)

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Diskussion über Qualitätsindikatoren im G-BA Plenum

 

 

Am 15. Dezember 2016 fand die letzte Plenums-Sitzung des G-BA des Jahres statt. Bei einigen Tagesordnungspunkten ist es laut Ärzteblatt zu kontroversen Diskussionen gekommen.

Dazu gehört der Beschluss über Qualitätsindikatoren, die künftig für die Kranken­haus­planung relevant sein sollen. Danach sollen zunächst für die Abteilungen Geburtshilfe, gynäkologische Operationen und Mammachirurgie Qualitätsindikatoren vorgelegt werden.

Der Vertreter der Bundesländer, Dr. Matthias Gruhl, Leiter des Amts Gesundheit der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg, soll den Beschluss scharf kritisiert haben. Der Beschluss solle an den Unterausschuss Qualitätssicherung zurücküberwiesen und neue Beratungen angestoßen werden. Nach seiner Aussage seien alle 16 Länder der Meinung, dass der Beschluss "ein Produkt sei, das schadhaft ist und damit in den nächsten Jahren in keinem Land eine Krankenhausplanung nach Qualitätskriterien möglich machen würde". Gruhl habe verlangt, dass die Länder einheitliche Vorgaben bekommen. "Wir brauchen ein einheitliches Rüstzeug, da wir keine IQTiGs (Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen) auf Landesebene haben." Diese Einschätzung teilten die Patientenvertreter.

Eine andere Auffassung vertraten der unparteiische Vorsitzende des G-BA Josef Hecken, die Vertreter der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Hecken wird mit der Aussage im Plenum des G-BA zitiert, dass es unangemessen sei, die Richtlinie so heftig zu kritisieren. "Ich bin empört über die Vorwürfe."

Die unparteiische stellvertretende G-BA-Vorsitzende Regina Klakow-Franck betonte, dass der G-BA bundeseinheitliche Kriterien aufstelle und die Qualität differenziere, wie es im SGB V vorgegeben sei.

Der Beschluss ist am 3. Januar 2017 in Kraft getreten.

(Quelle: Ärzteblatt; G-BA)

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Neuordnung der Geburtshilfe im Süderelberaum

 

 

Seit Jahresbeginn hat die Abteilung Geburtshilfe und Pränatalmedizin in der HELIOS Mariahilf Klinik in Harburg mit Dr. Maike Manz eine neue Chefärztin. Damit startet die Klinik die Neuordnung der Geburtshilfe im Süderelberaum. "Ich freue mich darauf, die Klinik durch diese spannende Phase des Aufbruchs zu begleiten", sagte Dr. Manz.

Die Ärztin ist ausgebildete Hebamme und Gynäkologin mit einem Schwerpunkt in der Speziellen Geburtshilfe und der Perinatalmedizin. Zuvor war sie Sektionsleiterin der Geburtshilfe in der Asklepios Klinik Barmbek. Vor ihrer Tätigkeit in Barmbek war Dr. Manz als Leitende Oberärztin in der Geburtshilfe an der Universität Lübeck tätig.

(Quelle: HELIOS Mariahilf Klinik)

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Gründung einer Hautkrebs-Selbsthilfegruppe

 

 

Das Krankenhaus Tabea unterstützt die Gründung einer Selbsthilfegruppe für Patienten mit Hautkrebs. "Als Fachklinik ist es uns ein großes Anliegen, Strukturen für eine erfolgreiche Selbsthilfe zu etablieren", erklärte Dr. Guido Bruning, Chefarzt im Bereich Dermatochirurgie des Krankenhauses Tabea. Bisher gebe es in Hamburg keine außerklinische Anlaufstelle, in der sich Betroffene über Therapieformen und ihre Erfahrungen mit der Erkrankung austauschen könnten, so die Klinik. Das Krankenhaus wird die Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Die Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen (KISS) und das Hautkrebs-Netzwerk Deutschland e.V. werden die geplante Selbsthilfegruppe bei der Organisation und Durchführung anleiten.

Die Gründungsveranstaltung findet am 1. Februar 2017 im Hautkrebszentrum Hamburg am Krankenhaus Tabea statt. Ab dem 15. Februar 2017 soll sich die Gruppe regelmäßig an jedem ersten und dritten Mittwoch des Monats zusammenfinden.

(Quelle: Hamburger Krebsregister; Krankenhaus Tabea; KISS Hamburg; HKND)

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Zahl aus der Gesundheitsmetropole

 

 

Ein im Krankenhaus stationär behandelter Patient hat im Jahr 2015 im bundesweiten Durchschnitt 4.378 Euro je Fall gekostet. Das waren 3,3 Prozent mehr als im Jahr zuvor. In Hamburg waren die Kosten je Fall 2015 mit 5.013 Euro am höchsten und in Brandenburg mit 3.953 Euro am niedrigsten.

(Quelle: Statistische Bundesamt (Destatis))

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Zur Sache

 

Zur Sache

 

 

Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung, und andere Meinungsbildner aus Gesundheitswesen, Politik und Wissenschaft äußern sich zur Gesundheitspolitik und Versorgung in der Rubrik "Zur Sache". In einem Interview erörtern wir alle vierzehn Tage aktuelle gesundheitspolitische Themen mit Experten in und außerhalb der TK.

 

Was ist neu 2017?

 

 

Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg, berichtet über anstehende Neuerungen und Veränderungen im Gesundheitswesen die das Jahr 2017 mit sich bringt.

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3 Jahre Notfallsanitätergesetz

 

 

Zum Jahresbeginn feierte das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) seinen "dritten Geburtstag". Es war am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. Doch die Umsetzung verläuft nach wie vor eher schleppend.

Der Notfallsanitäter (NotSan) als neues Berufsbild soll helfen, dem Arztmangel entgegenzutreten. Deshalb hat die Bundesregierung 2014 den Notfallsanitäter als neuen Beruf im Rettungswesen etabliert.

Er soll im Vergleich zum Rettungssanitäter erweiterte Kompetenzen haben, damit die Versorgung auch ohne Notärzte gewährleistet werden kann. Hierzu werden die angehenden NotSan geschult, um zusätzliche medizinische Aufgaben übernehmen zu können. Hamburg hat frühzeitig erste Maßnahmen zur Umsetzung des NotSanG angeschoben. Bei der Feuerwehr wurde dazu bereits im August 2013 eine Projektgruppe eingerichtet. Zuständig für die Umsetzung des NotSanG ist in Hamburg die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) (vgl. Drucksache 20/11399).

Damit die Aus- und Fortbildung der angehenden NotSan gesichert ist, müssen die Lehrinhalte vollständig neu erarbeitet werden. Dies ist Ländersache, daher gibt es in den Bundesländern erhebliche Unterschiede bei der Umsetzung.

Hamburg war zunächst Vorreiter: Alle Schulen mussten ein Curriculum erarbeiten sowie Kooperationsverträge mit Lehrrettungswachen und Krankenhäusern schließen. Bereits im August 2015 befanden sich in Hamburg bei der Feuerwehr 54 Personen in der Ausbildung zum Notfallsanitäter in der eigenen Berufsfachschule für Notfallsanitäter. Während andere Bundesländer zuerst die inhaltlichen Rahmenbedingungen für die Inhalte der Ausbildung und die neuen Kompetenzen bei konkreten Hilfseinsätzen definierten, gibt es in Hamburg bis heute noch keine Ausführungsbestimmungen für die Ausbildung und auch keine "standard operating procedures" für den Einsatzfall. Hierfür ist der Bearbeitungsprozess noch nicht abgeschlossen. Auch hat die BGV noch keinen Rahmenlehrplan für Hamburg erstellt.

Derzeit wird in Hamburg über die Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben der NotSan-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in regelmäßigen Besprechungen der zuständigen Behörde mit den Notfallsanitäterschulen abgestimmt. Andere Bundesländer haben bereits einen Lehrplan für die Notfallsanitäter-Ausbildung.

Bis September 2016 haben insgesamt 299 Mitarbeiter der Feuerwehr Hamburg erfolgreich die Prüfung zum NotSan abgelegt. Für die Umsetzung des NotSanG mussten seit Januar 2014 mehr als 14 Millionen Euro allein bei der Feuerwehr Hamburg werden, die in den Gesamtkosten des Rettungsdienstes enthalten sind. Die Kompetenzen der NotSan sollten nun über die von Rettungsassistenten hinausgehen. Zuvor allerdings müssen die erweiterten Maßnahmen erst noch durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst der Feuerwehr freigegebenen werden. In Hamburg wurde dies aber noch nicht vorgenommen. Die Folge ist, dass die NotSan weiterhin nur die gleichen Maßnahmen einleiten können wie auch die Rettungsassistenten. Weiterführende Maßnahmen können derzeit nur in Ausnahmefällen im Rahmen des § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) ergriffen werden. Andere Bundesländer sind hier schon weiter.

Auch die Hamburger Behörde für Inneres und Sport hat das Hamburgische Rettungs­dienst­gesetz noch nicht an das NotSanG angepasst. Bundesweit ist Hamburg nun unter den letzten Bundesländern, die die neue Rechtslage noch nicht in Landesgesetzen umgesetzt haben.

(Quelle: Rettungsdienst-akademie.de; S+K Verlag; Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Drucksachen 21/5904, 21/6164, 21/1297, 20/11399; TK)

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Bürgerschaft

 

Parlament

 

 

Wer interessante Daten und Informationen über die Hamburger Gesundheitsversorgung, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen oder andere sozialpolitische Themen sucht, findet diese in der Hamburger Parlamentsdatenbank. In den letzten Wochen wurden einige in­te­r­es­sante Bürgerschaftsdrucksachen veröffentlicht:

 

Berichte

 

 

21/7305 Ausschussbericht
Bericht des Gesundheitsausschusses zum Thema Maßnahmen Hamburgs gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe (Selbstbefassung gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft)

21/7306 Bericht
Bürgerschaftliches Ersuchen vom 22. Januar 2015: „Kultursensible Pflege von alten Menschen mit Migrationshintergrund“ - Drs. 20/14173

21/7243 Bericht
Zusammenfassender Bericht der Aufsichtskommission gemäß § 48 Absatz 4 des Gesetzes über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt (Hamburgisches Maßregelvollzugsgesetz -HmbMVollzG vom 7. September 2007) über ihre Tätigkeit in den Jahren 2014 und 2015

 

Ausschussprotokoll

 

 

21/13 Ausschussprotokoll
Protokoll/Wortprotokoll (zu TOP 1) der öffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses

 

Schriftliche Kleine Anfragen

 

 

21/6874 Schriftliche Kleine Anfrage
Transplantationen UKE

21/6873 Schriftliche Kleine Anfrage
Krankentransporte in Hamburg

21/6918 Schriftliche Kleine Anfrage
Personalentwicklung bei Pflegekräften und Ärzten und Ärztinnen und Entwicklung der Anzahl von Behandlungen in den Hamburger Krankenhäusern

21/6909 Schriftliche Kleine Anfrage
BeOK-Konzept zur Gesundheitsversorgung von psychisch kranken Flüchtlingen

21/6929 Schriftliche Kleine Anfrage
Diebstahl aus Alters- und Pflegeeinrichtungen in Hamburg - Schutzlos und ohne Unterstützung der Polizei?

21/6937 Schriftliche Kleine Anfrage
Änderung der Krankenhausversorgung in Harburg – Warum so plötzlich? (II)

21/7165 Schriftliche Kleine Anfrage
Passivraucherschutzgesetz

21/7175 Schriftliche Kleine Anfrage
Hat sich die Situation am Sozialgericht entspannt?

21/7223 Schriftliche Kleine Anfrage
Leitbild und Konzept zur Suchtprävention – Was wurde aus den Ankündigungen von 2014?

21/7270 Schriftliche Kleine Anfrage
Strahlenskandal in der Asklepios Klinik St. Georg - Wie weit ist es mit der Aufklärung?

21/7251 Schriftliche Kleine Anfrage
Leukemia-Unit im Asklepios Krankenhaus St. Georg

21/7303 Schriftliche Kleine Anfrage
„Verschmelzung“ von therapiehilfe e.v. und Die Brücke

21/7337 Schriftliche Kleine Anfrage
Öffentlicher Gesundheitsdienst

21/7316 Schriftliche Kleine Anfrage
Sonderprüfung aller Asklepios Kliniken. Was genau prüft die Gesundheitsbehörde?

21/7352 Schriftliche Kleine Anfrage
Warum stiehlt sich die Gesundheitsbehörde aus ihrer Aufsichtspflicht für die Asklepios Kliniken Hamburg GmbH?

 

Tagesordnungen

 

 

Sitzung des Gesundheitsausschusses
13. Januar 2017 um 17 Uhr

Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft
18. Januar 2017, 13.30 Uhr

 

Termine in Hamburg

 

Aktuelle Termine

 

 

Hier finden Sie die Veranstaltungen der TK-Landesvertretung sowie Termine zu den Themen Sozialpolitik, Krankenversicherung und Gesundheit aus dem Gesundheitswesen.

 

9. Januar 2017 - Ambulante Notfallversorgung

 

 

Ambulante Notfallversorgung in Deutschland - gibt es Reformbedarf?, HCHE Research Seminar

 

NetzWerk LebenPlus

 

 

10. Januar 2017, Pressekonferenz Hamburger Pilotprojekt: NetzWerk LebenPlus - für ein längeres selbstständiges und selbstbestimmtes Leben, TK-Landesvertretung Hamburg