Berliner Senat prüft die Übernahme des "Hamburger Modells"

 

 

Seit August 2018 können Beamte in Hamburg auf Wunsch auch einen hälftigen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung bekommen. Allerdings gilt diese Neuregelung im Hamburger "Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheits­vorsorge" nur für diejenigen, die sich entweder neu verbeamten lassen oder bereits jetzt freiwillig gesetzlich versichert sind und ihre Beiträge bisher in voller Höhe selbst zahlen mussten. (Wir berichteten im Newsletter Nr. 14 vom 6.8.2018.) Hamburgs Reform zieht mittlerweile bundesweit Kreise.

Aktuell wird ein Konzept in Berlin erarbeitet, das auch die Wahlfreiheit der Berliner Beam­ten stärken soll. Zuletzt hatten die Regierungsfraktionen in Bremen in einem entsprechen­den Dringlichkeitsantrag die Bürgerschaft aufgefordert, vom Senat einen entsprechenden Gesetzentwurf und eine Kostenrechnung zu verlangen.

(Quelle: Ärztezeitung; TK)

 

Informationen der TK

Information

Beamte in Hamburg

Auch die TK hat für Interessenten Informationen über das "Gesetz über die Einführung einer Pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge" zusammen­gestellt und zeigt, wer von der Regelung Gebrauch machen kann.

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