Seit August 2018 können Beamte in Hamburg auf Wunsch auch einen hälftigen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung bekommen. Allerdings gilt diese Neuregelung im Hamburger "Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge" nur für diejenigen, die sich entweder neu verbeamten lassen oder bereits jetzt freiwillig gesetzlich versichert sind und ihre Beiträge bisher in voller Höhe selbst zahlen mussten. (Wir berichteten im Newsletter Nr. 14 vom 6.8.2018.) Hamburgs Reform zieht mittlerweile bundesweit Kreise.
Aktuell wird ein Konzept in Berlin erarbeitet, das auch die Wahlfreiheit der Berliner Beamten stärken soll. Zuletzt hatten die Regierungsfraktionen in Bremen in einem entsprechenden Dringlichkeitsantrag die Bürgerschaft aufgefordert, vom Senat einen entsprechenden Gesetzentwurf und eine Kostenrechnung zu verlangen.
(Quelle: Ärztezeitung; TK)
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