Beamte in die GKV

 

 

1.015 Hamburger Beamte haben sich bis Ende Januar 2019 für eine gesetzliche Krankenversicherung mit Zuschuss des Landes entschieden.

Seit August 2018 können Beamte in Hamburg auf Wunsch auch einen hälftigen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung bekommen. Allerdings gilt diese Neuregelung im Hamburger "Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge" nur für diejenigen, die sich entweder neu verbeamten lassen oder bereits jetzt freiwillig gesetzlich versichert sind und ihre Beiträge bisher in voller Höhe selbst zahlen mussten. (Wir berichteten im Newsletter Nr. 21 vom 12. November 2018.)

Dem Hamburger Modell wollen weitere Bundesländer folgen.

(Quelle: BGV; Ärztezeitung; TK)

 

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Auch die TK hat für Interessenten Informationen über das "Gesetz über die Einführung einer Pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge" zusammengestellt und zeigt, wer von der Regelung Gebrauch machen kann.

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