Hamburg fordert Finanzreform der Pflegeversicherung

 

 

Angesichts künftiger Kostensteigerungen in der Pflege fordert der Hamburger Senat eine grundlegende Kurskorrektur bei der Finanzierung der Pflegeversicherung. Ziel ist es, das bisherige Leistungsprinzip der Pflegeversicherung umzukehren: Künftig sollen nicht mehr die Leistungen gedeckelt werden, sondern die Eigenanteile, die Pflege­bedürftige und ihre Angehörigen für die stationäre Pflege aufbringen müssen. Mit dieser Initiative will Hamburg die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen davor schützen, dass sie die Verbesserung der Pflegesituation durch höhere Eigenanteile tragen müssen.

Hierzu hat der Hamburger Senat am 19. Februar eine Bundesratsinitiative beschlos­sen. Demnach sollen künftig die über die gedeckelten Eigenanteile hinausgehenden Kosten durch die Pflegeversicherung bezahlt werden. Die Eigenanteile sollen außer­dem dadurch reduziert werden, dass die Krankenkassen künftig die Kosten für die medizinische Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen übernehmen. Dies ist bisher schon bei der ambulanten Pflege der Fall. Damit der Beitragssatz der Pflegeversicherung nicht erhöht werden muss, ist ein "aufwachsender" Steuerzuschuss von zunächst mindestens 1,5 Milliarden Euro vorgesehen.

"Mit dem Finanzierungsvorschlag Hamburgs wäre, je nach Höhe des Steuerzu­schusses, die von der Politik gewollte Verbesserung bei der Personalausstattung und - Bezahlung ohne oder mit nur geringerer Beitragssatzsteigerung in der Pflege­versicherung zu finanzieren", sagte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. Die Bundesratsinitiative soll am 15. März in den Bundesrat eingebracht werden. Unterstützung für diese Initiative komme, so der Senat, von allen Bundesländern, in denen die SPD mitregiert, und auch von Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Aber auch Politiker aller Parteien und der Sozialverbände hätten eine Deckelung des Eigenanteils gefordert, berichtet der NDR.

(Quelle: BGV; Ärzteblatt; Hamburger Abendblatt; NDR)

 

Hintergrund

Information

In der vollstationären Pflege überschreiten die Kosten bisher in vielen Fällen die Leistungen der Pflegeversicherung - nicht selten führt dies zum Sozialhilfebedarf und das Pflegerisiko wird so zum Armutsrisiko. Die jetzt durch die Bundesregierung auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in der Langzeitpflege, wie etwa eine bessere Personalausstattung in der Altenpflege sowie besser bezahltes Pflegepersonal, werden sich auf der Kostenseite niederschlagen.

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