Krankentransport nicht immer öffentlich ausschreiben

 

 

Die Vergabe von Krankentransporten muss nach Ansicht eines wichtigen Gutachters am Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht zwingend europaweit ausgeschrieben werden. Der private Rettungsdienstanbieter Falck, zu dem die Hamburger Firma GARD gehört, hatte vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beanstandet, dass die Stadt Solingen die Vergabe von Aufträgen für die Betreuung von Notfallpatienten in Rettungswagen nicht europaweit ausgeschrieben hatte. Die Einschätzung eines Gutachters ist für die Richter des Europäischen Gerichtshofs nicht bindend, häufig folgen sie ihr aber. Ein Urteil dürfte in den kommenden Monaten fallen.

(Quelle: Ärzteblatt)

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