Bericht über die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung in Hamburg

 

 

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) und die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) haben am 5. Dezember 2018 erste fachliche Überlegungen zum Bericht über die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung und deren Weiterentwicklung in Hamburg vorgestellt.

Das Format schloss an die Auftaktveranstaltung von vor zwei Jahren an. Nach der Be­grüßung der zahlreichen Fachinteressierten durch Marco Kellerhof, kommissarischer Leiter des Amtes Gesundheit der BGV, wurden die Grundsätze und Leitlinien der psychi­atrischen Versorgung sowie die Eckpunkte der Weiterentwicklung und die vorläufigen fachlichen Handlungsempfehlungen vorgestellt.

Vorgeschlagen wurde unter anderem eine Stärkung der Prävention, insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung des Präventionsgesetzes und durch bestehende Einzelprojekte. Als Beispiel nannte Kellerhof das Projekt "Schatzsuche" der HAG, das von allen Hamburger Krankenkassen gefördert und nun weiterentwickelt wurde. Auch sollten die Möglichkeiten des Bundesteilhabegesetzes (Arbeit und Beschäftigung) stärker genutzt werden, um Menschen an die Arbeit heranzuführen. Die Verbesserung der Zugangswege zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung für Obdachlose und Woh­nungslose sowie eine verbindlichere Vernetzung und Kooperation der Angebote wurde ebenfalls als Maßnahme empfohlen.

Durch neue, noch zu vereinbarende Maßnahmen mit den Kostenträgern soll die klinische und ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung verbessert werden. Die bisherige Strategie, das Angebot an Tageskliniken stark auszuweiten, sei nicht zielführend gewesen, erklärte ein weiterer Mitarbeiter der BGV.

Im Anschluss an die Vorstellung gab es einen regen Austausch in fünf moderierten Klein­gruppen. Ob und welche der Maßnahmen umgesetzt werden, steht noch aus und ist dann das Ergebnis der Senatsberatung.

Mit dem Bericht wollen die beteiligten Fachbehörden einerseits eine Bestandsaufnahme bestehender Strukturen und Angebote der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung machen. Zum anderen soll damit eine Grundlage für die weitere Entwicklung der sozialpsychiatrischen, psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Hamburg geschaffen werden.

(Quelle: BGV; TK)

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