Prof. Dr. Volker Möws

Illegale Diagnoseberatung: (K)ein Häkchen dahinter

Den Arzt zu „beraten“, welche Diagnose er lukrativerweise stellen sollte, ist illegal. Eine aktuelle Studie zeigt: Diese unzulässige Kodierberatung findet dennoch statt. Das Gesundheitsministerium ist mit dem „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ und der Forderung nach einer einheitlichen Aufsicht endlich auf dem Weg, diesem Spuk ein Ende zu bereiten. Doch noch ist es ein weiter Weg.

Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ (HHVG) sollte 2017 endlich Schluss sein mit der Beeinflussung ärztlicher Diagnosen, die für den Risikostrukturausgleich unter den Kassen relevant sind. Der Bestandsschutz bei Betreuungsstrukturverträgen wurde eingeschränkt, die zusätzliche Vergütung für Diagnosen in Gesamt- und Selektivverträgen genauso wie die nachträgliche Diagnoseübermittlung im Rahmen von Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen und die Kodierberatung durch die Krankenkassen wurden verboten. Das Bundesversicherungsamt (BVA) erhielt zudem im Rahmen des Risikostrukturausgleichs erweiterte Prüfungsmöglichkeiten.

Doch nun zeigt eine aktuelle repräsentative Befragung unter Ärzten: Die Kodierberatung geht weiter. Auch die Medien, unter anderem der SPIEGEL, haben das Thema aufgegriffen. Rund 600 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Mediziner beantworteten folgende Fragen:

· Haben Sie seit 2018 Vorschläge zur Diagnosekodierung durch die Krankenkassen erhalten?
· Welche Instrumente werden dafür eingesetzt?
· Zu welchen Erkrankungen wird beraten?
· Wie bewerten Sie die Kodierberatungen durch die Krankenkassen?

Die Befragung zeigt klar, dass verbotene Kodierbeeinflussung nach wie vor ein strukturelles Problem ist: Nach wie vor ist fast jeder fünfte Mediziner von unzulässiger Kodierberatung betroffen.

Dies zu unterbinden und damit einheitliche Wettbewerbschancen zu schaffen, liegt vor allem bei der Aufsicht. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Kontrollmechanismen bei einer zwischen Bund und Ländern geteilten Aufsicht nicht greifen.

Die Antwort ist einfach: einheitliche Aufsicht

Fazit: Es braucht endlich eine einheitliche Aufsicht. So einfach die Antwort ist, so groß ist der Widerstand – wenn auch einzig von den AOKen.

Aus gutem Grund: Krankenkassen unter Landesaufsicht sind privilegiert im Wettbewerb und verfügen über größere Spielräume, was zusammen mit der aktuellen Ausgestaltung des Morbi-RSA zu einem wachsenden Ungleichgewicht in der Finanzkraft beiträgt.

Das „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ sieht aktuell zahlreiche Maßnahmen vor, um die Beeinflussungen in diesem Bereich zu beenden. Als zentrales Element soll eine gemeinsame Aufsicht die Problematik beheben, dass bislang regionale und bundesweite Aufsichtsbehörden Sachverhalte unterschiedlich einschätzen.

Eine einheitliche Aufsicht ist damit die wichtigste Manipulationsbremse und entscheidend für eine erfolgreiche Reform!



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Kerstin Grießmeier Kerstin Grießmeier
Dr. Jens Baas Dr. Jens Baas
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