Urteil zum Hamburger "Volksbegehren gegen den Pflegenotstand" am 7. Mai

 

 

Das Urteil im Verfahren zum "Volksbegehren gegen den Pflegenotstand" wird am 7. Mai verkündet.

Zuvor hatte das Hamburgische Verfassungsgericht am 16. April die Argumente beider Parteien - Senat und Vertreter der Initiative - in einer mündlichen Verhandlung angehört (wir berichteten im Newsletter Nr. 19 vom 15.10.2018 über die Volksinitiative). Grund für die Anrufung des Verfassungsgerichts war der Antrag des Hamburger Senats, der das Volksbegehren für unzulässig hält.

In der mündlichen Verhandlung ließ Verfassungsgerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel keine klare Tendenz erkennen, so die Einschätzung von dpa. "Ich glaube, der entscheidende Punkt wird am Ende die Gesetzgebungskompetenz sein", sagte Jan Pörksen, Chef der Senatskanzlei. Auch die Vertreterin der Initiative, Adelheid Rupp, äußerte den Eindruck, dass das Gericht an diesem Punkt "zögerlich" wirke.

Am Bayrischen Verfassungsgerichtshof wird die Zulässigkeit eines Volksbegehrens gegen den Pflegenotstand ebenfalls geprüft.

(Quelle: dpa Landesdienst Nord; NDR; Ärzteblatt; Süddeutsche Zeitung; TK)

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