Senat legt Gesetzentwurf zur Regelung des Rettungsdienstes vor

 

 

Seit 2013 wird mit Spannung die Novellierung des Hamburgischen Rettungs­dienst­gesetzes erwartet. Der Hamburger Senat hat nun einen Gesetz­esentwurf vorgelegt.

Der Entwurf des Gesetzes, dem die Bürgerschaft noch zustimmen muss, sieht vor, dass die Feuerwehr bzw. die zuständige Behörde einen jederzeit erreichbaren öffentlichen Rettungsdienst einzurichten, zu betreiben und schnellstmögliche Hilfe zu gewährleisten hat. Die Einbindung Dritter, zum Beispiel Hilfsorganisationen in, die Notfallrettung kann in Zukunft nur über eine europaweite Ausschreibung (Submissionsmodell) erfolgen. Bisher werden die vier Hamburger Hilfsorganisationen über den öffentlich-rechtlichen Vertrag in den öffentlichen Rettungsdienst eingebunden.

Der Entwurf sieht unter anderem auch die Einführung eines Qualitätsmanagements und einer Datenauswertung zum Zwecke der Bedarfsfeststellung vor. Darüber hinaus könnte die Rettungsleitstelle künftig unter bestimmten Bedingungen die Alarmierung des organisierten ärztlichen Notfalldienstes der Kassenärztlichen Vereinigung mit übernehmen.

"Wir begrüßen, dass die Behörde jetzt endlich den Entwurf zum Rettungsdienstgesetz vorgelegt hat", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg. "Leider ist es aber nicht der 'Große Wurf', den wir nach 6 Jahren Wartezeit erwartet hatten. Positiv ist, dass es mit dem Entwurf nun möglich sein wird, eine Integrierte Leitstelle zu schaffen, in der Anrufe der 112 und 116 117 zusammen auflaufen und die Einsätze disponiert werden. Wenn die Möglichkeit genutzt wird, kann dies für Hamburg ein Meilenstein in der Notfallversorgung sein, weil die Stadt damit Vorreiter bei der koordinierten sektorenübergreifenden Notfallversorgung werden würde."

(Quelle: NDR 90,3; Die Welt; Hamburger Bürgerschaft, Drucksache 20/16376; TK)

 

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