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Gesundheit Hamburg und Schleswig-Holstein sprechen sich für Impfpflicht aus und schaffen niedrigschwellige Impfangebote

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Bei der 6. Nationalen Impfkonferenz diskutieren Experten Impfstrategien im Kontext neuer Herausforderungen

Infektionserkrankungen wie Masern oder Influenza machen nicht vor Grenzen halt. Globalisierung, Migration und Mobilität, fehlender Zugang zu Impfungen sowie eine zunehmende Impfskepsis stellen Impfstrategien heute vor neue große Herausforderungen. Es rücken Krankheiten in den Vordergrund, für die ein Impfschutz noch nicht zur Verfügung steht, die Elimination von Masern und Röteln gestaltet sich schwierig. Um wichtigen Akteuren des Impfwesens vor diesem Hintergrund die Möglichkeit zur Vernetzung sowie zur Definition von Handlungsbedarfen und Erarbeitung von Lösungswegen zu geben, richten Hamburg und Schleswig-Holstein am 23. und 24. Mai die 6. Nationale Impfkonferenz (NIK) aus. Die Impfquoten sollen erhöht, der Zugang zu niedrigschwelligen Impfangeboten erleichtert werden.

Hamburg und Schleswig-Holstein richten die 6. Nationale Impfkonferenz (NIK) aus

Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks: „Die Erfolge des Impfens können nur langfristig Bestand haben, wenn die Impfquoten weiterhin auf hohem Niveau bleiben. Da wir immer noch keine Immunisierung von 95 Prozent der Bevölkerung geschafft haben, ist es deshalb richtig, dass der Bundesgesetzgeber eine Impfpflicht gegen Masern bundeseinheitlich regeln will. Wichtig ist, dass die Impfpflicht beide von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masernimpfungen fordert – oder einen Nachweis, dass die Krankheit bereits durchlitten wurde und der Betroffene dadurch bereits immun ist. Parallel dazu ist es notwendig, Aufklärung zu betreiben und Impfungen niedrigschwellig anzubieten. Denn nach wie vor gilt: Impfungen bieten den besten und sichersten Schutz vor hochansteckenden Erkrankungen. Sie schützen nicht nur den Einzelnen, sondern auch die Gemeinschaft.“

Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: „Die Weltgesundheitsorganisation hat die Vermeidung oder Verzögerung von Impfungen zu einer der größten globalen Gesundheitsbedrohungen erklärt. Gemeinsames Ziel ist, dass so viele Menschen wie möglich ihren Beitrag zum Eigen- und Gemeinschaftsschutz leisten, daher befürworte ich eine Impfpflicht gegen Masern. Mit einer einfachen Impfung schützt man sich selbst und andere – gerade auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können wie beispielsweise Säuglinge, für die eine Maserninfektion tödlich sein kann. Bei einer Umsetzung muss die bestmögliche Akzeptanz einer Impfpflicht erreicht werden, um umfassenden Impfschutz zu erreichen und Umgehungsmechanismen zu vermeiden. Dabei können Beispiele anderer Staaten mit Impfpflicht als Orientierung dienen.“

Im Jahr 2018 infizierten sich in 47 der 53 Mitgliedsstaaten der europäischen Region der Weltgesundheitsorganisation (WHO) 82.596 Personen mit Masern. Die Gesamtzahl der mit dem Virus infizierten Personen war 2018 höher als zu jedem anderen Zeitpunkt im vergangenen Jahrzehnt und betrug das Dreifache der 2017 gemeldeten Gesamtzahl und das 15-fache des 2016 gemeldeten Minusrekords.

Deutschland war 2018 laut des Robert Koch-Institutes (RKI) von 544 Masernerkrankungen betroffen. In Hamburg waren es 2018 immerhin noch 14 Masernfälle. Rund 97 Prozent der Schulanfänger waren in Deutschland 2017 einmal gegen Masern geimpft. Aber nur rund 93 Prozent ein zweites Mal. Die Impfquoten in Hamburg und Schleswig-Holstein schneiden bei den Zweitimpfungen besser ab (2. Impfung HH: 93,5 Prozent; SH: 93,7 Prozent) – aber auch hier wird die 95 Prozent-Marke, die notwendig wäre, damit sich Masern nicht weiter ausbreiten (Gemeinschaftsschutz), nicht erreicht. Dabei erkranken nicht nur Kinder. 2017 entfielen von den für Deutschland an das Robert Koch-Institut übermittelten Masernerkrankungen 30 Prozent auf die Altersgruppe der 20- bis 39-Jährigen, rund fünf Prozent waren zwischen 40 und 49 Jahre alt.

In Zeiten der Digitalisierung sieht das Masernschutzgesetz des Bundesgesetzgebers auch die Einführung eines digitalen Impfausweises vor, der zur Dokumentationsentlastung der Patientinnen und Patienten sowie der Ärzteschaft gleichermaßen beiträgt und Überblick über den eigenen Impfstatus vereinfacht. Um Impfbereitschaft und Impfquoten in der Bevölkerung weiter zu erhöhen, stellen Schleswig-Holstein und Hamburg unkomplizierte Impfangebote auch außerhalb von Arztpraxen bereit. Je niedrigschwelliger Impfungen angeboten werden, umso besser ist deren Inanspruchnahme.

Hamburg will mit mehreren konkreten Maßnahmen die Voraussetzungen dafür schaffen, die Menschen in ihren Lebenswelten mit unkomplizierten Impfangeboten zu erreichen:

  • Über die Selbstverwaltung soll auf Ärztinnen und Ärzte zugegangen werden, damit diese fachübergreifend Patientinnen und Patienten aktiv auf ihren Impfstatus ansprechen.
  • Flächendeckende Abrechnungsplattform sollen etabliert werden, um Impfangebote durch Betriebsärztinnen und -ärzte in den Unternehmen attraktiv und einfach zu gestalten.
  • Der Schulärztliche Dienst der Bezirke soll die Schuleingangsuntersuchungen auch dazu nutzen, die Eltern der Kinder auf ihren Impfstatus anzusprechen.
  • Das aufsuchende Impfangebot in den Klassenstufen 8 und 9 soll intensiviert werden.
  • Um die Hamburger Bevölkerung als Ganzes zu erreichen, ist geplant, zu Beginn der Impfsaison 2019/2020 im Oktober die Impfsprechstunde in den Gesundheitsämtern der Bezirke als Hamburger „Großimpftag“ zu deklarieren.
  • Die Fortführung der Kampagne „Hamburg macht mit: Frisch geimpft durch den Winter“ soll Seniorinnen und Senioren sowie andere besonders gefährdete Personengruppen gezielt ansprechen. Die Kampagne zur Masernimpfung „Nicht alle Pünktchen bringen Glück“ soll in Neuauflage zur Aufklärung in der Bevölkerung beitragen.

Die Impfkampagne Schleswig-Holsteins beinhaltet umfassende Informationen und niedrigschwellige Impfangebote als zentrale Maßnahmen. Hierzu gehören:

  • Die Internetplattform www.schleswig-holstein.de/impfen mit Informationen für verschiedene Alters- und Zielgruppen der Bevölkerung sowie für die Fachöffentlichkeit.
  • Aufsuchende Impfangebote in Bildungseinrichtungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst.
  • Impfaktionstage des öffentlichen Gesundheitsdienstes an Hochschulen und berufsbildenden Schulen, um die Zielgruppe der jungen Erwachsenen zu erreichen.
  • Unterstützung von Impfaktionen in medizinischen Einrichtungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst, um Impfungen vermehrt zum medizinischen Personal zu bringen.
  • Grippeimpfungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst im Rahmen von Impfsprechstunden und aufsuchenden Impfangeboten während eines Projektes in den Grippesaisons 2018/2019 und 2019/2020.

Unter http://nationale-impfkonferenz.de/ stehen Informationen zur Nationalen Impfkonferenz und später auch der Berichtsband zur NIK 2019 bereit.

Kontakt

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Dennis Krämer

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Pressestelle
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
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