Hamburger Anträge zum Terminservicestellen- und Versorgungsgesetz

 

 

Am 23. November 2018 hat das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) den Bundesrat im ersten Durchgang passiert. Es enthält einen bunten Strauß von Änderungen im Fünften Sozialgesetzbuch. Im Mittelpunkt steht aber ein schnellerer Zugang zur am­bulanten Versorgung für GKV-Versicherte. (Wir berichteten im Newsletter Nr. 18 | 1. Oktober 2018.) Unter anderem hatte Hamburgs Gesundheitssenatorin hierzu einige Anträge eingebracht.

So sollen beispielsweise die Terminservice-Stellen der Kassenärztlichen Vereinigungen künftig auch zeitnahe Termine für Vorsorgeuntersuchungen bei Kinderärzten vermitteln. Der Entwurf des TSVG sieht vor, dass zusätzliche Arztsitze auch in von Unterversorgung bedrohten Gebieten trotz Zulassungssperre möglich werden. Damit sollen dort gezielt zusätzliche Arztsitze geschaffen werden. Im Zuge der Beratungen im Gesundheits­ausschuss des Bundesrats haben die Ländervertreter ergänzende Parameter einge­bracht, die Berücksichtigung finden sollen, um einen lokalen Versorgungsbedarf in einem überversorgten Planungsbereich wie Hamburg festzustellen.

In Verbindung mit dem erweiterten Mitwirkungs- und Antragsrecht der Länder in den Zulassungsausschüssen hätten die Bundesländer damit künftig mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) lehnt diese Pläne vehement ab. Die Senatorin versuche mit dieser Regelung "vermeintliche Probleme zu lösen, für die es längst funktionierende Instrumente gibt", sagte der Vorsitzende der KVH, Walter Plassmann.

Mit einem weiteren Antrag hat Hamburg eine Regelung gefordert, die verhindern soll, dass Ketten als Träger Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) eine marktbeherr­schende Stellung in der ambulanten Versorgung bekommen. Dies gilt sowohl für ver­tragsärztliche als auch für -zahnärztliche MVZ's. Die "Marktmacht" der MVZ-Träger soll auf 25 Prozent in der jeweiligen Facharztgruppe begrenzt werden. Diese Regelung stößt zumindest bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft auf wenig Gegenliebe. Sie appellierte an den Bundesrat, nichts zu beschließen, was die Errichtung und den Betrieb von MVZ's gefährdet. Andernfalls sei die intersektorale Versorgung bedroht.

Zwei weitere Beschlussempfehlungen der Bundesländer erfüllen Forderungen der Patientenvertretungen: Um den Ausbau der Barrierefreiheit in Arztpraxen voranzubringen, sollen Mittel aus dem Strukturfonds herangezogen werden. Über die Barrierefreiheit von Arztpraxen sei dann im Internet Transparenz herzustellen. Mehr Unterstützung sollen zudem die Patientenvertretungen für ihre Arbeit in den Selbstverwaltungs- und Bera­tungsgremien auf Landesebene bekommen: Sie sollen für inhaltliche und organisatorische Aufgaben finanzielle Unterstützung erhalten.

Das TSVG ist nicht zustimmungspflichtig. Daher bleibt abzuwarten, welche Forderungen der Bundesländer im Verlauf der weiteren parlamentarischen Beratungen in das Gesetz einfließen werden.

(Quelle: Hamburger Abendblatt; NDR; Ärzteblatt; welt-online; DKG; KVH; BR-DS 504/1/18; TK)

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