Entlastung der Pflegebedürftigen

 

 

Am 7. November hat der Bundestag das Angehörigen-Entlastungsgesetz verabschiedet. Damit wird geregelt, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann.

Auch die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks sieht dringenden Handlungsbedarf, um die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu begrenzen. Sie setzt sich erneut für eine Reform der Pflegeversicherung ein. Bereits am 19. Februar 2019 hatte der Hamburger Senat eine Bundesratsinitiative zur Finanz­reform der Pflegeversicherung beschlossen (wir berichteten im Newsletter Nr. 4 vom 25. Februar 2019), sie dann aber nicht zur Abstimmung gebracht. Damit das Pflegerisiko nicht zu einem zunehmenden Armutsrisiko werde, so die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, müsse die Pflegeversicherung reformiert werden. In Zukunft soll nach dem Willen Hamburgs die Finanzierung der Pflege nach einem Drei-Säulen-Modell erfolgen: aus begrenzten Eigenanteilen, paritätischen Beiträgen und einem Steuer­zuschuss zur Pflegeversicherung.

Um diese Vorschläge zu diskutieren, hatte Prüfer-Storcks am 5. November zu einer Vortragsreihe und Diskussionsrunde in die Hamburger Landesvertretung in Berlin geladen. Die Reformschritte zur Bekämpfung des Pflegenotstands seien nötig und von der Gesellschaft gewünscht, verursachten aber höhere Kosten. "Das könnte dazu führen, dass der Eigenanteil in der Pflege noch einmal um 500 Euro steigen könnte", sagte Cornelia Prüfer-Storcks in Berlin. Sie kündigte an, dass die Ländervertreter am 11. November mit Gesundheitsminister Spahn über die Reform der Pflegeversicherung ins Gespräch gehen wollen. Sie wünsche sich, so Prüfer-Storcks weiter, bei diesem Thema einen Konsens über die Parteigrenzen hinweg.

Professor Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen hat in seinem Vortrag errech­net, dass der Eigenanteil in der Pflege bis zum Jahr 2045 auf ca. 1.900 Euro ansteigen könnte und schlägt deshalb einen sogenannten "Sockel-Spitze-Tausch" in der Pflege­versicherung vor. Derzeit liege der Deckel auf den Versicherungsleistungen und der Eigenanteil sei nach oben offen, künftig soll es umgekehrt sein. Wenn auch mit unter­schiedlichen Ansätzen, so bestand unter den Podiumsteilnehmern doch Einigkeit, dass die Pflegeversicherung reformbedürftig sei. Die Diskussion um die Reform der Pflege­versicherung wird an Fahrt gewinnen und alle Beteiligten weiter beschäftigen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will laut Ärzteblatt in den kommenden Monaten einen Vorschlag vorlegen, wie die steigenden Eigenanteile der Heimbewohner begrenzt werden können.

(Quelle: Ärzteblatt; BGV; NDR; GKV-Spitzenverband; TK)

 

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Der GKV-Spitzenverband hat sich auch für eine Begrenzung der Eigenanteile ausgesprochen, die Pflegebedürftige in Pflegeeinrichtungen bezahlen müssen. "Die Länder sollten die sogenannten Investitionskosten bei den Pflegeheimen tragen. Dadurch könnte der durchschnittliche Eigenanteil für Pflegeheimbewohner sofort um 450 Euro gesenkt werden."

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