Gesetzentwürfe in Corona-Zeiten

 

 

Um die finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bei allen medizinischen Einrichtungen abzufedern, hat das Bundesgesundheitsministerium am Wochenende einen Gesetzentwurf vorgelegt. Insgesamt sollen 7,8 Milliarden Euro bereitstehen, berichtet der SPIEGEL.

Demzufolge sollen Krankenhäuser unter anderem rückwirkend zum 16. März 2020 zunächst bis zum 30.09.2020 für jedes im Verhältnis zum Vorjahr "freie Bett" eine Pauschale von 560 Euro pro Tag erhalten. Weiter sollen die Krankenhäuser für jede neue zusätzliche intensivmedizinische Behandlungseinheit mit Beatmungsmöglichkeit einen Bonus von 50.000 Euro bekommen. Befristet für zwölf Wochen soll ein Zuschlag je Patient in Höhe von 50 Euro gezahlt werden, mit dem die höheren Aufwendungen der Kranken­häuser bei der Materialbeschaffung oder für persönliche Schutzausrüstungen abgegolten werden sollen. Der vorläufige Pflegeentgeltwert soll zum 1. Mai von bisher 146,55 Euro auf 185 Euro je Tag erhöht werden. Zur Sicherung der Liquidität ist beabsichtigt, dass erbrachte Leistungen der Krankenhäuser innerhalb von fünf Tagen durch die Krankenkassen bezahlt werden. Auch niedergelassene Ärzte sollen eine Kompensation für Behandlungsausfälle erhalten. Außerdem sind zahlreiche Maßnahmen im Pflegebereich ausgesetzt, um die Betreuung zu sichern und den Pflegealltag zu erleichtern.

Ebenso soll eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes kommen. Der Bund soll im Epidemiefall weitgehende Kompetenzen von den Ländern bekommen. Das Bundesgesund­heitsministerium soll Schritte zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln gehen können. Einreisende sollen gesetzlich verpflichtet werden können, über ihre Reiseroute und ihren Gesundheitszustand Auskunft zu geben, berichtet das Ärzteblatt.

Insgesamt plant die Bunderegierung neue Ausgaben in Höhe von 156 Milliarden Euro gegen die Krisenfolgen. Für die geplanten Ausgaben in dreistelliger Milliardenhöhe muss zeitweise die Schuldenbremse ausgesetzt werden. Die jeweiligen Gesetze sollen am Mittwoch im Bundestag beschlossen werden. Für die Aussetzung der Schuldenbremse ist eine sogenannte Kanzlermehrheit von 355 Abgeordneten notwendig. Am Freitag soll dann der Bundesrat abschließend die Notfallgesetze beschließen.

(Quellen: Ärzteblatt; SPIEGEL; Rheinische Post)

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