Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Patientenbefragungen werden Teil von Qualitätssicherungsverfahren

Berlin, 19. Dezember 2019 – Ergebnisse aus Patientenbefragungen sollen zukünftig als zusätzliche Datenquelle in die Beurteilung der Qualität medizinischer Leistungen eingehen. Den entsprechenden Grundsatzbeschluss zu den Regelungen zur Patientenbefragung fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits am 22. November 2019 in Berlin als Teil seiner Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL). Damit soll die Perspektive der Patientinnen und Patienten bezogen auf Behandlungserfahrungen und Behandlungsergebnisse besser berücksichtigt werden. Die erste Patientenbefragung wird im Rahmen des Qualitätssicherungsverfahrens Perkutane Koronarintervention (QS PCI) etabliert werden. Für die nötigen Vorarbeiten beauftragte der G-BA das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Der Abschlussbericht des IQTIG und die als Teil des Berichts enthaltenen Patientenfragebögen wurden mit Beschluss vom Donnerstag in Berlin zur Veröffentlichung freigegeben.

„Die in einem mehrstufigen Verfahren entwickelte Patientenbefragung soll dazu dienen, der Einschätzung der Patientinnen und Patienten zur Qualität der erhaltenen Behandlung mehr Gewicht zu geben. Die Patientinnen und Patienten werden detailliert nach Fakten befragt, die für die Qualität ihrer Versorgung wichtig sind. Die Leistungserbringer, also Krankenhäuser und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, erhalten damit ein standardisiertes Patienten-Feedback zur geleisteten Behandlung. Alle Auffälligkeiten werden den Leistungserbringern zurückgespiegelt, um ihnen so die Möglichkeit zur Einordnung und gegebenenfalls zur Verbesserung zu geben“, so Prof. Dr. Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.

Ablauf der Patientenbefragung PCI

Die Leistungserbringer übermitteln regelmäßig von allen Patientinnen und Patienten, bei denen ein PCI-Eingriff (Herzkatheteruntersuchung) durchgeführt wurde, die Adresse und die genaue Art des Eingriffs an die sogenannte Versendestelle. Die Versendestelle wählt daraus fortlaufend 200 Patientinnen und Patienten pro Jahr und Leistungserbringer aus, an die etwa vier Wochen nach ihrem PCI-Eingriff die Fragebögen mit der Bitte um Teilnahme verschickt werden. Sollte eine Einrichtung weniger als 200 Behandlungsfälle pro Jahr aufweisen, wird eine Vollerhebung durchgeführt. Die anonymisierten Fragebögen werden an die Bundesauswertungsstelle, das IQTIG, zurückgeschickt.

Nach erfolgter Auswertung werden die Ergebnisse der Befragung vom IQTIG zum einen der betreffenden Einrichtung zurückgespiegelt, zum anderen an die Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) übermittelt, die gegebenenfalls wiederum Kontakt zu den Einrichtungen aufnehmen, um Auffälligkeiten zu klären.

Zur Einrichtung der Versendestelle gemäß § 299 SGB V ist die Durchführung eines Vergabeverfahrens erforderlich. Der Start der Patientenbefragung PCI ist, vorbehaltlich der Nichtbeanstandung des Beschlusses durch das BMG und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, für den 1. Juli 2021 vorgesehen.

Hintergrund

Der G-BA hat die Aufgabe, Leistungsbereiche für eine datengestützte Qualitätssicherung auszuwählen und entsprechende Verfahren zu entwickeln. Er beauftragte das IQTIG mit Beschluss vom 21. April 2016 mit der Entwicklung von Patientenbefragungen im Rahmen des Qualitätssicherungs­verfahrens Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (QS PCI).

In einem mehrstufig entwickelten Verfahren, bestehend aus Literaturrecherche, Fokusgruppendiskussionen, Interviews mit Patientinnen und Patienten und Erprobung der Fragebögen, wurden vom IQTIG für die QS Verfahren PCI und Schizophrenie Fragebögen entwickelt. Die Fragebögen sollen dazu dienen, anhand von detaillierten Fakten die Qualität bei der Versorgung von Patienten zu bestimmen. Dabei wird für jedes neue Verfahren in Fokusgruppen gemeinsam mit Patientinnen und Patienten festgelegt, was bei der jeweiligen Behandlung für diese wichtig ist.

Mit Beschluss vom 17. Mai 2018 konkretisierte der G-BA die vorliegende Beauftragung im Hinblick auf das zu entwickelnde Datenflusskonzept und die Fragebogenlogistik. Am 15. Dezember 2018 hat das IQTIG einen entsprechenden Abschlussbericht mit den dazugehörigen Anlagen vorgelegt und im November 2019 überarbeitete Patientenfragebögen als Teil des zu beschließenden Abschlussberichts zur Verfügung gestellt.


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