Am 13. Februar hat der Bundestag in 2./3. Lesung das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) beraten und verabschiedet. Mit dem Gesetz wurde die Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) beschlossen. Die TK begrüßt die Reform als deutlichen Schritt in die richtige Richtung, auch wenn im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens absolut sinnvolle Maßnahmen aufgegeben worden sind.
Weiterhin wurden mit dem Gesetz Maßnahmen zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln festgelegt. Dazu gehören zum Beispiel Meldepflichten von Herstellern und Großhändlern bei absehbaren Engpässen.
(Quelle: Ärzteblatt; TK)
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