Bundesregierung bringt Regeln für die Patientenakte auf den Weg

 

 

Elektronisches Rezept, Digitale Überweisungsscheine sowie Zugriffs­berechtigungen und Inhalte der elektronischen Patientenakte - neben Corona-Eilgesetzen macht die Bundes­regierung auch bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen weiterhin Tempo. Am 1. April hat das Bundeskabinett den Entwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) verabschiedet und an den Bundestag weitergeleitet.

Mit dem PDSG will Bundesgesundheits­minister Jens Spahn (CDU) digitale Lösungen schneller zum Patienten bringen und gleichzeitig sensible Gesundheitsdaten bestmöglich schützen.

Damit die elektronische Patientenakte (ePA) auch einen Nutzen für Versicherte hat, regelt der Gesetzentwurf unter anderem, welche medizinischen Daten Ärzte künftig in die ePA einspielen müssen. Ab 2022 sollen Versicherte zudem bei einem Krankenkassenwechsel ihre Daten aus der ePA mitnehmen können. Aber auch die Digitalisierung von Versorgungs­prozessen soll beschleunigt werden: Ab Januar 2022 sollen die Apotheken die elektronische Verordnung von Medikamenten ermöglichen.

Die TK begrüßt, dass das PDSG nun auf den Weg gebracht wurde. "Das PDSG klärt die letzten offenen Punkte zur Umsetzung der wichtigen digitalen Vorhaben in der nächsten Zeit - allen voran die Entwicklung der elektronischen Patientenakte und des Ausbaus der Telematik­infrastruktur", sagt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK. "Wir sehen in der derzeitigen Situation, wie wichtig die flächendeckende Vernetzung von Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und Therapeuten für die Behandlung der Patienten ist."

(Quelle: BMG; Ärzte Zeitung; TK)

 

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