MDK: Begutachtungsstatistik von Behandlungsfehlern

 

 

Spezielle Gutachterteams beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen Vorwürfe von Behandlungsfehlern im Auftrag der Krankenkassen. Aktuell hat der MDK seine Begutachtungsstatistik für das Jahr 2019 vorgelegt.

Danach haben die Gutachter in den insgesamt 14.553 Gutachten in jedem vierten Fall (3.688) einen Behandlungsfehler nachgewiesen. In jedem fünften Fall (2.953) bestätigte der MDK, dass der Fehler den erlittenen Schaden verursacht hat. Die Häufigkeit gutachterlich fest­gestellter Fehler im ambulanten und stationären Bereich unterscheide sich kaum, so der MDK. Weiter unterstreicht der MDK, dass weder die Anzahl der festgestellten Behandlungs­fehler noch die Verteilung auf bestimmte medizinische Fachgebiete repräsentativ für das Versorgungsgeschehen seien.

Um die Patientensicherheit zu erhöhen, ist es aus Sicht des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (APS) wichtig, die Datenlage zu unerwünschten vermeidbaren Ereignissen in der Gesundheitsversorgung zu verbessern und mehr Fehlermeldesysteme zu nutzen. "Sogar zu den Ereignissen mit Patientenschaden, die in der Regel vermeidbar sind, den sogenannten Never Events, gibt es in Deutschland keine Zahlen", kritisiert Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende des APS.

Im Newsletter Nr. 11 vom 15.6.2020 berichteten wir über CIRSforte - ein Fehlermeldesystem für Arztpraxen, das gerade evaluiert wurde.

(Quelle: MDK; Ärzteblatt; TK)

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