Erste Hilfsgesetze in Corona-Zeiten in Kraft getreten

 

 

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben im Eilverfahren fünf Hilfspakete und einen Nachtragshaushalt für 2020 zur Bewältigung der COVID-19-Epidemie beschlossen. Das Bundes­gesundheitsministerium hat das COVID-19-Krankenhaus-Entlastungsgesetz und die erweiterte Zuständigkeit des Bundes im Infektionsschutzgesetz (Bevölkerungsschutzgesetz) beigesteuert. Die beiden Gesetze wurden nach der Verabschiedung im Bundesrat am Freitag umgehend im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14 veröffentlicht und sind somit am Samstag, dem 28. März, in Kraft getreten.

Das "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" erlaubt dem Bundes­gesundheits­ministerium, per Rechtsverordnung ohne die Einschaltung des Bundestags auch Grundrechte einzuschränken. Dazu gehören etwa die persönliche Freiheit oder auch die Versammlungsfreiheit.

Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz sollen die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie für Krankenhäuser und weitere medizinische Einrichtungen durch ein Bündel von Maßnahmen abgefedert werden. (Wir berichteten im Newsletter Nr. 6 vom 23.3.2020.)

Nun arbeiten alle Beteiligten in Hamburg mit Hochdruck daran, dass die Hilfsmaßnahmen auch schnell und unbürokratisch bei den Versorgungs- und Pflegeeinrichtungen ankommen. "Aktuell sind wir dazu mit allen Beteiligten - Krankenhäusern und Kassenärztlicher Vereinigung - im Gespräch", sagt Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg.

(Quelle: Ärzteblatt; Bundesrat; TK)

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