2. Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen

 

 

In der vergangenen Woche haben Bundestag und Bundesrat das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite (2. Bevölkerungsschutzgesetz) beschlossen. Das Gesetz sieht für den Zeitraum der Pandemie zahlreiche, meist zeitlich befristete Änderungen von verschiedenen Gesetzen vor.

Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die deutliche Ausweitung von Tests auf SARS-CoV-2. Zudem wird der Öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt. (Wir berichteten im Newsletter Nr. 9 vom 4.5.2020.) Weiterhin ist eine COVID-19-Infektion künftig melde­pflichtig, und für die Pflegekräfte in der Altenpflege ist ein Bonus von 1.000 Euro vorge­sehen, den Arbeitgeber und Bundesländer auf bis zu 1.500 Euro erhöhen können.

Hamburg hatte bereits im April angekündigt, diese Prämie aus Landesmitteln aufstocken zu wollen.

(Quelle: Bundesgesundheitsministerium; Ärzte Zeitung; TK)

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