Bundes­ratsinitiative: Befugnisse der Notfallsanitäter

 

 

Die Frage, welche Befugnisse Notfallsanitäter im Einsatz haben sollen, wird immer wieder diskutiert. Obwohl die Ausbildung seit 2014 bundesweit durch das Notfall­sanitäter­gesetz geregelt ist, gleicht Deutschland in Sachen Kompetenzen einem Flickenteppich.

Eine Bundes­ratsinitiative aus Rheinland-Pfalz soll dies jetzt ändern und die Notfall­sanitäter bei ihren Einsätzen rechtlich besser absichern. Künftig sollen Notfall­sanitäter ohne Sorge vor rechtlichen Folgen ärztliche Hilfe bei Patienten leisten können, wenn noch kein Arzt zur Stelle ist. Das Landeskabinett in Mainz beschloss diesen Vorstoß am 3. September mit dem Ziel, das Notfall­sanitäter­gesetz entsprechend zu ändern.

Bei einem Einsatz befinden sich die Notfall­sanitäter oft im Zwiespalt zwischen Pflicht und Verbot, erklärten das Innen- und das Gesund­heits­ministerium zu der Bundesrats­initiative, die gemeinsam mit Bayern in diesem Monat in die Länder­kammer eingebracht werden soll.

Auch der ehemalige Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Dr. Rainer Hess, sprach sich kürzlich auf dem Kongress "Wege zum Rettungsdienst der Zukunft" der Björn Steiger Stiftung in Berlin für eine Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten auf die Notfallsanitäter aus.

Hamburg soll in Kürze ein neues Rettungs­dienstgesetz bekommen, es befindet sich derzeit in der Endphase der parlamentarischen Beratung. In diesem Zusammen­hang hatte auch Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung Hamburg, kritisiert, dass die neuen Kompetenzen und Befugnisse der Notfall­sanitäter auch in der Hansestadt nicht vollumfänglich zum Einsatz kommen. Die Position der TK finden Sie hier.

(Quelle: Ärzteblatt; Björn Steiger Stiftung; TK)

 

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In Hamburg hatten Anfang dieses Jahres die ersten Notfallsanitäter ihre Ausbildung abgeschlossen. Aus diesem Anlass zog Maren Puttfarcken, Leiterin der TK-Landesvertretung, nach vier Jahren Notfall­sanitäter­gesetz eine erste Bilanz.

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