Ziel ist es, an den Lebensgewohnheiten orientierte Wohn- und Versorgungsformen zu schaffen, die auf Dauer den Verbleib in der eigenen Wohnung und im vertrauten Quartier ermöglichen.
Zudem können Pflegeeinrichtungen durch eine Förderung dabei unterstützt werden, neue und an den Bewohnerinnen und Bewohnern ausgerichtete Betreuungskonzepte umzusetzen.
Richtlinien im Detail
Die Förderrichtlinien wurden als PDF-Dateien im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht:
- Richtlinie zur Förderung von kleinräumigen, quartiersorientierten Wohn- und Versorgungsformen (Amtlicher Anzeiger Nr. 107 vom 15. Dezember 2020, Seite 2533 ff.). Anträge können bis 31. Dezember 2024 gestellt werden (Amtlicher Anzeiger Nr. 45 vom 09. Juni 2023, S. 813).
- Richtlinie zur Förderung von quartiersorientierten Wohnformen und Nachbarschaftspflege – Wohnen bleiben im Quartier (Amtlicher Anzeiger Nr. 49 vom 25. Juni 2019, S. 782 ff.)