Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz auf den Weg gebracht

 

 

Am 16. Dezember hat das Bundeskabinett "Spahns Resterampengesetz" auf den Weg gebracht, berichtet das Ärzteblatt. Im sogenannten Gesundheitsversorgungsweiter­entwicklungsgesetz (GVWG) soll eine Vielzahl von Aspekten im Gesundheitswesen neu geregelt werden.

Einer davon sind Regelungen zur Berufshaftpflichtversicherung von Leistungsanbietern, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. (Wir berichteten im Newsletter Nr. 21 vom 16.11.2020.) Weiterhin soll in der ambulanten Notfallversorgung ein einheitliches Ersteinschätzungsverfahren eingeführt werden. Geplant ist zudem ein neues struk­turiertes Behandlungsprogramm (DMP) für die Behandlung von Adipositas sowie eine Förderung für die Koordination in Hospiz- und Palliativnetzwerken. Auch Neuerungen in Sachen Qualität und Transparenz sind vorgesehen, zum Beispiel durch die Schärfung der Mindestmengen, eine Weiterentwicklung von Patientenbefragungen oder neue Qualitätsverträge.

(Quelle: Ärzteblatt; kma-online; TK)

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