Einigung bei der Pflegereform erzielt

 

 

Verschiedene Medien berichten, dass sich Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Finanzminister Olaf Scholz und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) auf einen Änderungsantrag des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) im Bereich Pflege geeinigt haben. Die Zulassung von Altenheimen und Pflegediensten soll an die Entlohnung nach Tarif gekoppelt werden. Das soll ab September 2022 für neue und bestehende Einrichtungen gelten.

Die bessere Bezahlung der Pflegekräfte soll aber nicht zulasten der Pflegebedürftigen gehen. Daher wird eine Begrenzung des Eigenanteils an den Pflegekosten eingeführt. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf 3,4 Prozent des Bruttolohns angehoben. Der Bund bezuschusst das Vorhaben jährlich mit einer Milliarde Euro. Der Zuschuss fällt geringer aus als die Forderung Spahns von 2,6 Milliarden Euro.

Laut NDR Info wird die Änderung für den vorliegenden Gesetzentwurf des GVWG noch beraten. Es könnte im Parlament vor der Sommerpause im Juni beschlossen werden. Kritik kommt aus der Opposition.

(Quelle: NDR Info; Tagesschau)

 

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