01. Dezember 2021

Vor Expertenanhörung zur neuen Krankenhausplanung: Erzielte Fortschritte sind ohne feste Finanzzusage wertlos

Düsseldorf, 01.12.2021 – Die neue Krankenhausplanung für Nordrhein-Westfalen bietet aus Sicht der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) sehr wirksame Instrumente, um die bisherige Versorgungsstruktur nachhaltig zu verändern. „Wenn im kommenden Jahr die regionalen Planungsverfahren beginnen, sollten alle Beteiligten sehr sorgsam damit umgehen. Das gemeinsame Ziel muss eine noch sicherere, qualitativ noch hochwertigere und dabei wohnortnahe Krankenhausversorgung für alle Patientinnen und Patienten sein“, mahnte Jochen Brink, Präsident der KGNW, im Vorfeld der Expertenanhörung des Landtags an diesem Mittwoch zur neuen Planungssystematik. Eine neue Krankenhausplanung bedeute nicht nur, dass eine in bestimmten Leistungsgruppen hohe Versorgungsdichte etwa in Ballungsräumen reduziert werden kann. Zugleich müssten die Strukturen in vielen ländlichen Regionen gestützt werden, um eine gute Erreichbarkeit für die Menschen dort zu gewährleisten.

Jochen Brink betonte: „Die neue Krankenhausplanung, die sich stärker an Qualitätskriterien orientiert, kann und wird nur gelingen, wenn die dadurch ausgelösten Veränderungen vollständig finanziert werden. Denn die Kosten für den Aufbau neuer Krankenhausbetten sind in etwa so hoch wie für den Abbau bestehender Betten. Einen solchen Eingriff in bestehende Versorgungsstrukturen können die Krankenhäuser nicht aus eigenen Mitteln und genauso wenig aus der Investitionsförderung bezahlen: Das gefährdet die Daseinsvorsorge, statt sie mit Augenmaß zu modernisieren.“ Die Krankenhäuser bräuchten aber genau diese Sicherheit, um vertrauensvoll in die konkreten Planungsgespräche zu gehen.

Land muss verlässliche Grundlage für Krankenhäuser schaffen

Die KGNW hat deshalb bereits früher gefordert, die Landesregierung müsse für die beabsichtigten Veränderungen mindestens rund 200 Millionen Euro jährlich über die kommende Legislaturperiode hinaus bereitstellen. Dies müsste über eine Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2022 zugesichert werden, um auch über die Landtagswahl hinaus eine verlässliche Basis zu schaffen. Die tatsächliche Summe richtet sich nach dem erforderlichen Strukturumbau. Zu einer Modernisierung der Versorgungsstrukturen sind die Krankenhäuser grundsätzlich bereit. „Wenn die Kliniken sich im kommenden Jahr auf konkrete Veränderungen einlassen sollen, muss das Land als Urheber dieser Planungssystematik zuvor im Landeshaushalt die dazugehörigen Finanzmittel reservieren. Das ist bislang jedoch nicht erkennbar“, kritisierte Brink.

Bei der Umsetzung der Krankenhausplanung in den 16 Versorgungsgebieten des Landes müsse die regionale Planung dem Gedanken der Daseinsvorsorge folgen, forderte der KGNW-Präsident. „Für die Patientinnen und Patienten muss es einfacher und nicht komplizierter werden, die richtige ambulante oder stationäre Behandlung zu erhalten.“ Die KGNW begrüßt es deshalb, dass für die Krankenhausplanung eine kontinuierliche Evaluation vereinbart worden ist. Dies wird dem gemeinsamen Gedanken eines lernenden Systems gerecht. Diese Evaluation muss dabei dem Ziel von Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten sowie dem Anspruch an eine praxistaugliche Umsetzung Rechnung tragen. Weiter erklärte Jochen Brink: „Es ist nicht auszuschließen, dass durch die neuen Vorgaben zum Beispiel einzelne Häuser die wirtschaftliche Balance verlieren und ins Wanken geraten, obwohl wir sie dringend bräuchten. Oder dass die Patientinnen und Patienten plötzlich Probleme bekommen, ein wohnortnahes Krankenhaus zu finden. Das bedeutet, der Planungsprozess muss permanent auf seine Auswirkungen auch in den einzelnen Regionen überprüft werden, damit eine sichere Versorgung bestehen bleibt.“

Die Pressemitteilung als PDF finden Sie hier.