Sektoruntersuchung

Wettbewerb bewirkt Qualitätskontrolle für Krankenhäuser

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Wettbewerb bewirkt Qualitätskontrolle für Krankenhäuser
© ©Werner Krueper Fotografie

Eine Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wettbewerb von großer Bedeutung für die Qualität der Gesundheitsversorgung ist. Dazu wurden in einem repräsentativen Korridor rund 22 Prozent aller deutschen Krankenhäuser erfasst und deren anonymisierte Daten zu allen Behandlungsfällen ausgewertet. Zusätzlich wurden beispielhaft in der Region Darmstadt rund 600 niedergelassene Ärzte als Krankenhaus-Einweiser befragt. 

Praktisch gäbe es keinen Preiswettbewerb. Für Patienten beziehungsweise die einweisenden Ärzte ist dafür die Behandlungsqualität entscheidend. "Krankenhäuser konkurrieren miteinander um Behandlungsfälle", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Jedes Krankenhaus versuche also eine bessere Behandlungsqualität als benachbarte Häuser zu bieten, oder die Mindeststandards zu übertreffen. Würden alle Kliniken im Ort zum gleichen Träger gehören, ginge der Qualitätswettbewerb verloren. "Stattdessen rückt der finanzielle Anreiz in den Vordergrund, auf Kosten der Behandlungsqualität zu sparen, also etwa beim Personal oder bei der Ausstattung", so Mundt. Deshalb sei Wettbewerb eine unverzichtbare Kontrollinstanz, so das Fazit. 

Der etwa 300-seitige Bericht wurde auf der Seite des Bundeskartellamtes veröffentlicht. Die Ergebnisse im Überblick:

Krankenhäuser vor Ort im Wettbewerb

Für die Patienten ist die Behandlungsqualität neben der Einweisungsempfehlung eines niedergelassenen Arztes das entscheidende Auswahlkriterium. Krankenhäuser mit Qualitätsvorsprüngen ziehen mehr Patienten an, als andere Häuser. Trotz bestehender regulatorischer Vorgaben wie der Krankenhausplanung, des DRG-Systems und Mindestmengen- oder Qualitätsvorgaben, können sich die Häuser durch Leistung und Qualität vom Wettbewerb abheben. Die Empfehlung durch niedergelassene Ärzte für ein oder mehrere Krankenhäuser werde vor allem auf Basis der Behandlungsqualität abgegeben. Etwa 75 Prozent aller Patienten folgen diesen Empfehlungen. Welche Rolle die Empfehlung des Arztes spielt, zeigen auch die weiteren Zahlen. Mindestens die Hälfte der Einweisungen erfolgt über die niedergelassenen Ärzte. Rettungsdienste, Selbsteinweisungen und Patientenverlegungen zwischen den Häusern würden eine deutlich geringere Rolle spielen. 

Fusionskontrolle und Krankenhausplanung

Die Krankenhausplanung definiert den Versorgungsauftrag der Krankenhäuser, ohne Einfluss auf die Trägerschaft zu haben. Nachlassende Qualität könne nur durch Umverteilung der Planbetten sanktioniert werden, wenn weitere Träger im Umkreis vorhanden sind, die die Behandlungen übernehmen können. Die Trägervielfalt kann nur durch Fusionskontrolle geschützt werden, da sie verhindern soll, dass die miteinander im Wettbewerb stehenden Häuser einseitig in die Hand desselben Trägers geraten. Somit sichere die Fusionskontrolle nicht nur die Trägervielfalt, sondern auch den Handlungsspielraum der Planungsbehörden. 

Die Ergebnisse würden die Bedeutung einer konsequenten Fusionskontrolle im Krankenhausbereich unterstreichen, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. "Die meisten Fusionen im Krankenhausbereich sind wettbewerblich unproblematisch. Aber bei den kritischen Fällen ist eine konsequente Fusionskontrolle unverzichtbar. Zu starke Konzentrationsprozesse haben irreversible Folgen. Ist die Trägervielfalt vor Ort einmal beseitigt, nehmen der Wettbewerb und die Auswahlmöglichkeit für Patientinnen und Patienten dadurch dauerhaft Schaden", so Mundt. Zum Einfluss des Bundeskartellamtes auf die Kontrolle des Krankenhausmarktes sprach er auch im f&w-Interview im Dezember 2019.

   

Autor

 Luisa-Maria Hollmig

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