Notbremse bei Strukturprüfungen im Krankenhaus

 

 

Mit dem im Jahr 2019 beschlossenen MDK-Reformgesetz wurde das System der Strukturprüfungen von der Retroperspektivität in die Prospektivität überführt. Gegenstand der Strukturprüfungen sind die Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS-Kodes). Der Start der Strukturprüfungen war holprig. Eine im Mai veröffentlichte Richtlinie und der Begutachtungsleitfaden hatten massiven Protest bei den Kliniken ausgelöst. Zuletzt verlängerte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Abgabefrist der Krankenhäuser für die erforderlichen Dokumente bis Mitte August 2021. (Wir berichteten im Newsletter Nr. 11 vom 14. Juni 2021.)

Nun hat das BMG mehrere Prüfkriterien des Medizinischen Dienstes (MD) ausgebremst. Die OPS-Kodes und die darin beschriebenen Merkmale ließen Interpretationsspielraum, den der MD zulasten der Kliniken auslegen kann, berichtet bibliomedmanager. Daher hat das BMG das für die OPS-Kodes zuständige Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angewiesen, Klarstellung im OPS-Katalog vorzunehmen. Diese sollen mit der Veröffentlichung des OPS-Kataloges für 2022 rückwirkend ab Januar 2021 gelten.

Der MD darf in der Zwischenzeit weiterhin prüfen. Allerdings dürfen so lange keine negativen Bescheide ausgegeben werden, die durch die umstrittenen Strukturmerkmale begründet sind, bis eine Klarstellung des BfArM vorliegt.

(Quelle: bibliomedmanager.de; TK)

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