Hamburg fördert Lokale Gesundheitszentren in Quartieren mit besonderem Unterstützungsbedarf

 

 

In Stadtteilen, in denen Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf leben, soll es künftig Lokale Gesundheitszentren geben, die unter einem Dach medizinische Hilfe und soziale Unterstützung und Beratung anbieten.

In den neuen Gesundheitszentren mit der Bezeichnung "Interdisziplinäre Stadtteil- Gesundheitszentren" (ISGZ) soll eine ärztliche Grundversorgung - mindestens eine haus- oder kinderärztliche Praxis - erreichbar sein. Darüber hinaus sollen die Patienten in ihrem pflegerischen Bedarf etwa durch eine "Gemeindeschwester" und eine Sozialberatung unterstützt werden. Auch sieht das Konzept der ISGZ eine verbindliche Kooperation mit Pflegediensten vor Ort und mit der ambulanten Suchthilfe vor.

Der Senat fördert künftig insgesamt sieben Lokale Gesundheitszentren mit jeweils 100.000 Euro pro Jahr und jeweils einer halben Stelle für die Sozialberatung. Die Förderrichtlinie wird zum 1.1.2020 in Kraft treten. Gemeinnützige Träger können sich bei der Gesundheitsbehörde um die Förderung bewerben. Die Robert-Bosch-Stiftung unterstützt das neue Versorgungskonzept durch eine wissenschaftliche Evaluation.

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) sieht ähnliche Ansätze in Hamburg in den Projekten "Gesundheitskiosk Billstedt-Horn" und der Poliklinik Veddel. "Die hier schon vorliegenden positiven Erkenntnisse über die Akzeptanz im Stadtteil und die Zufriedenheit mit dem ganzheitlichen Ansatz haben uns bestärkt, die Lokalen Gesundheitszentren auf den Weg zu bringen", sagte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. Auch die LINKE-Bürgerschaftsfraktion hatte mit ihrem Antrag unter anderem die Einrichtung von Stadtteilgesundheitszentren gefordert.

(Quelle: BGV; Ärzte Zeitung)

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