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Hochschullandschaft Hamburg Reformstudiengang Psychotherapie gut aufgestellt

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Angebot für Nachqualifizierung bisheriger Psychologie-Studierender ist gesichert

​​​​​​​Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke und die Universität Hamburg haben gemeinsam eine tragfähige Lösung beschlossen, um interessierte Studierende des Studiengangs Psychologie für den Reformstudiengang Psychotherapie nachzuqualifizieren. Die Nachqualifizierung wird ab dem Sommersemester 2022 für zwei Jahre angeboten.​​​​​​​ 

Reformstudiengang Psychotherapie gut aufgestellt

Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank: „Ich bin sehr froh, dass wir gemeinsam eine gute und tragfähige Lösung im Sinne der Studierenden gefunden haben. Im bundesweiten Vergleich steht das Psychotherapie-Studium an der Universität Hamburg damit sehr gut da, denn die von der Hochschule angebotene und gemeinsam mit der BWFGB finanzierte Nachqualifizierung ist nicht überall Standard. Wichtig war uns vor allem, eine bundesweit anschlussfähige Lösung zu finden, damit die Teilnehmenden an der Nachqualifizierung überall in Deutschland anerkennungsfähige Leistungen nachweisen können. Zusammen mit der Universität Hamburg schaffen wir somit überdurchschnittlich gute Voraussetzungen für den Übergang in den neuen Studiengang. Ich bedanke mich insbesondere beim Präsidium der Universität und der zuständigen Fakultät, die diese Lösung mit ermöglicht haben. Damit ist der letzte noch offene Punkt in dieser vom Bund initiierten Reform geklärt worden und ich freue mich, dass wir nunmehr Planungssicherheit für die Studierenden geschaffen haben.“

Prof. Dr. Susanne Rupp, Vizepräsidentin Lehre Universität Hamburg: „Mit den Maßnahmen zur Nachqualifizierung im Studiengang Psychologie schaffen wir eine wichtige Basis für eine nachhaltige und den hohen Anforderungen gerechte Ausbildung unserer Studierenden. Dabei haben wir uns gemeinsam mit der BWFGB auf eine Finanzierung verständigt, die wir trotz der derzeit bestehenden schwierigen Finanzlage gemeinsam umsetzen werden.“

Hintergrund

Seit 1998 regelt das Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG) die Ausbildung der Psychotherapie durch Psychologische Therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode (2013–2017) wurde festgehalten, dass das Psychotherapeutengesetz und die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung des Psychologischen Psychotherapeuten grundlegend überarbeitet werden sollen. Am 26. September 2019 wurde das Gesetz im Bundestag verabschiedet.

Da der Bundesgesetzgeber keine zusätzlichen Mittel bereitstellte, hat die BWFGB die Kosten der Studiengangsreform übernehmen müssen. Auf dieser Grundlage startete an der Universität Hamburg (UHH) der neue, an das PsychThG angepasste polyvalente Bachelorstudiengang Psychologie zum Wintersemester 20/21. Dieser reformierte Studiengang erfüllt die gesetzlichen Vorgaben für die zukünftige Psychotherapeutenausbildung. Die Akkreditierung ist erfolgt; die berufsrechtliche Anerkennung befindet sich in Vorbereitung.

Studierende, die ihren Bachelor of Science Psychologie vor dem Wintersemester 20/21 begonnen haben, können ihre Approbation zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten nach dem bisherigen System bis zum Jahr 2032 abschließen. In Härtefällen lässt sich diese Frist bis 2035 verlängern. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass neben dem BA- und MA-Studium noch eine mehrjährige Ausbildung absolviert werden muss, bevor die Approbation erteilt werden kann. Studierende haben geltend gemacht, dass diese Frist insbesondere für Studierende in besonderen Lebenslagen zu knapp bemessen sein könnte. Vor diesem Hintergrund haben BWFGB und UHH an einer Nachqualifizierungslösung gearbeitet. Damit wird es Studierenden, die ihr Studium im alten System begonnen haben, ermöglicht, in das neue System zu wechseln. Sie können mit einer ab dem Sommersemester 2022 beginnenden Nachqualifizierung jene Studieninhalte nachholen, die nach den Vorgaben des Reformgesetzes erforderlich sind. Diese Nachqualifizierung wird für zwei Jahre angeboten.          

Der neue Master für klinische Psychologie und Psychotherapie ist in Vorbereitung, so dass er voraussichtlich ab Wintersemester 2023/24 starten kann. Neben dem Master für klinische Psychologie und Psychotherapie, wird der derzeitige Master Psychologie reformiert und parallel angeboten werden.

Rückfragen der Medien

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Jon Mendrala, Pressesprecher
Telefon: 040 42863 2322 
E-Mail: jon.mendrala@bwfgb.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bwfgb
Twitter: hh_bwfgb I Instagram: hh_bwfgb

Universität Hamburg
Referat Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 40 42838-2968
E-Mail: medien@uni-hamburg.de

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