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Pflegekammer Baden-Württemberg: Registrierung wird einfacher als gedacht

Für Befürworter der Pflegekammer im Südwesten war das ursprünglich geplante Registrierungsverfahren bislang ein großer Haken. Aus Sicht der Pflegegewerkschaft BochumerBund hat der Landespflegerat Baden-Württemberg nun aber ein „vernünftiges und bürokratiearmes Verfahren“ durchgesetzt.

Foto: BG Pflege

Darum geht es

Im Juli tritt der Gründungsausschuss der Kammer zusammen und hat dann 18 Monate Zeit, die rund 110.000 Pflichtmitglieder zu registrieren. Im Gesetz zur Kammer ist verankert, dass in diesem Zeitraum mindestens 60 Prozent der Pflichtmitglieder registriert werden müssen. Andernfalls wird die Kammer wieder abgewickelt. Mehr dazu hier.

Das ist neu

Anders als ursprünglich geplant, soll das Registrierungsverfahren jetzt wie folgt vereinfacht werden: Die Arbeitgeber melden die Pflegefachpersonen. Diese sind damit offiziell registriert und werden darüber benachrichtigt. Optional können die registrierten Mitglieder daraufhin Widerspruch gegen die Registrierung einlegen.

Das sagen Befürworter

Damit ist das zuvor geplante Registrierungsverfahren, nach dem sich die Pflegefachpersonen selbst registrieren mussten, vom Tisch. Das bestätigt auch der Landespflegerat Baden-Württemberg auf Anfrage der Redaktion Altenpflege. Die Gewerkschafter des BochumerBund sehen diese Änderung als Gewinn und bedankten sich beim Landespflegerat. „Der Vorgang beweist, dass Pflegefachpersonen vor allen Dingen Selbstbewusstsein und Härte in den Belangen der berufspolitischen Aufstellung brauchen“, so der kommissarische stellvertretende Bundesvorsitzende des BochumerBund, Marcus Jogerst-Ratzka.