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Pflegekammer: Frist für Einwendungen endet in einer Woche

Rund 117.000 registrierten Pflegefachpersonen in Baden-Württemberg haben noch bis zum 23. Februar die Möglichkeit zu entscheiden, ob eine Pflegekammer kommt oder nicht.

Sanduhr steht vor einem Tischkalender
Foto: AdobeStock/Brian Jackson Am 23. Februar endet die Frist, sich gegen eine Pflegekammer in Baden-Württemberg auszusprechen.

Die Registrierung ist seit 8. Januar in vollem Gange. Wie der Gründungsausschuss mitteilte, kam es in den ersten Wochen der Registrierung zu Rückmeldungen, dass Personen kein Anschreiben erhalten haben. „Diesen Rückmeldungen sind wir äußert sorgsam nachgegangen und haben diese nach unserem derzeitigen Kenntnisstand weitestgehend bearbeiten können“, sagte der Vorstandsvorsitzender des Gründungsausschusses, Peter Bechtel. Einzig und allein die etwa 3.100 Rückläufer aufgrund fehlender oder falscher Adressen würden voraussichtlich nicht mehr in diesem Zeitraum angeschrieben werden können, da die Recherche der richtigen Adressen mehr Zeit in Anspruch nehme.

Pflegefachpersonen können sich mit einer sogenannten Einwendung gegen die Errichtung einer Pflegekammer im Südwesten aussprechen. Am 25. März stellt das Sozialministerium dann fest, ob das notwendige Quorum von 60 Prozent erreicht wurde. Das heißt, dass mindestens 45.374 Personen einen Einwand abgeben müssten, um die Pflegekammer zu verhindern. Das Quorum bezieht sich laut Landespflegekammergesetz auf die Grundgesamtheit von 113.435 Pflegefachpersonen in Baden-Württemberg. Diese Zahl stammt aus der aktuellen Krankenhaus- und Pflegestatistik.

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