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Probefahrt: Der Praxistest fürs Auto

Do’s und Don’ts bei der Probefahrt

Ob neu oder gebraucht – wer einen Pkw kauft, prüft ihn bei der Probefahrt erst einmal auf Herz und Nieren. Aber worauf müssen Sie eigentlich achten, wenn Sie mit dem „Neuen“ auf der Straße unterwegs sind? Wir klären auf!

Ein Besuch im Autohaus kann schnell zur Zerreißprobe werden: Es ist der verführerische Duft eines Neuwagens, der Ihnen in die Nase steigt. Es sind die überzeugenden Argumente des Händlers, die Ihre Aufmerksamkeit immer wieder auf dieses unschlagbar günstige Angebot lenken. Und es ist die prickelnde PS-Power, die man(n) spürt, wenn Sie bei der Probefahrt aufs Gaspedal drücken. 
Zugegeben: Unter diesen Umständen ist es bei einer Probefahrt gar nicht so leicht, einen kühlen Kopf zu bewahren. Da kann es schon einmal vorkommen, dass der Kauf tatsächlich einen Tick zu schnell vertraglich fixiert wird. Damit Sie sich bei der Probefahrt durch Neuwagen-Feeling und Geschwindigkeitsrausch nicht blenden lassen, sollten Sie besser gut vorbereitet zum Termin im Autohaus erscheinen. Laut ADAC sind die Zeiten vorbei, in denen bereits nach einer Viertelstunde Probefahrt der Kaufvertrag unterschrieben wird. Kunden haben heute viele Möglichkeiten, vor einem Abschluss die Angebote zu vergleichen. Dass Testfahrten sogar in Zeiten von Online-Autohändlern nicht aussterben, stellte im Jahr 2014 die Unternehmensberatung McKinsey in einer Studie fest: Sie kam zu dem Ergebnis, dass sich Autokäufer zwar im Internet informieren, aber 82 Prozent der Befragten auf eine Probefahrt trotzdem nicht verzichten wollen.

Darauf sollten Sie bei der Probefahrt achten

Damit sich das Auto Ihrer Wahl im Nachhinein nicht als Klapperkiste entpuppt, müssen Sie bei der Probefahrt ganz bestimmte Details überprüfen. Mit unserer Checkliste gelingt Ihnen das im Handumdrehen. Generell gilt: 
  • Eine Probefahrt sollte mindestens 45 Minuten dauern, bei Tageslicht durchgeführt werden und auf einer abwechslungsreichen Strecke erfolgen – also Autobahn, Landstraße und Stadtverkehr im Wechsel. Wie viel Zeit Sie sich mit dem Auto nehmen dürfen, klären Sie vorab mit dem Verkäufer. Hegen Sie ein offensichtlich ernsthaftes Kaufinteresse, kann der Wagen sogar für mehrere Stunden oder ein Wochenende zur Probe bereitgestellt werden. Der Autohändler wird wahrscheinlich danach entscheiden, wie er Ihr Auftreten und Ihre Absichten einschätzt. Schließlich soll eine Probefahrt nicht als Mietwagen-Alternative dienen. Händler sind nicht dazu verpflichtet, Probefahrten anzubieten und können diese auch wieder absagen – zum Beispiel, weil Sie bei der Reservierung des Termins falsche Angaben gemacht haben und die vorgegebenen Bedingungen doch nicht erfüllen.
  • Nehmen Sie sich Zeit: Machen Sie Probefahrten ohne Stress und am besten bei ruhiger Verkehrslage.
  • Bringen Sie zu einer Probefahrt Ihren Personalausweis und Ihren Führerschein mit.
  • Das Mindestalter für eine Probefahrt variiert je nach Anbieter und Fahrzeugmodell und hängt auch vom Versicherungsschutz ab, den der Händler für das Auto abgeschlossen hat. Informieren Sie sich, ob Sie den Wagen ab 18, 21 oder 25 Jahren fahren dürfen.
  • Vor Ort treffen Sie mit dem Verkäufer eine schriftliche Vereinbarung zur Probefahrt. Darin sind alle Modalitäten geregelt: von den maximal zu fahrenden Kilometern über die Spritkosten bis hin zum Versicherungsschutz. Wie viele Kilometer Sie mit dem Auto zurücklegen dürfen, legt der Händler mit Ihnen fest. Achten Sie darauf, dass auch alle weiteren mündlichen Absprachen zur Probefahrt niedergeschrieben werden.

Checkliste für die Probefahrt: Do’s und Don’ts im Vorführwagen

  • Treffen Sie die richtige Wahl
    Machen Sie die Probefahrt wenn möglich mit einem Modell, das schon über Ihre gewünschte Ausstattung und Motorleistung verfügt.
  • Achten Sie auf den Versicherungsschutz
    Informieren Sie sich über den Versicherungsschutz des Wagens. Die Pkws für Probefahrten sind bei gewerblichen Händlern in der Regel vollkaskoversichert. Es kann aber eine Summe für die Selbstbeteiligung anfallen. Treffen Sie hier gegebenenfalls eine schriftliche Vereinbarung zur Kostenübernahme. Wer während einer Probefahrt grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, darf vom Verkäufer für die Schäden belangt werden. Das heißt: Bauen Sie einen Unfall bei erhöhter Geschwindigkeit, kann er Schadenersatz von Ihnen verlangen. Und was, wenn es kracht? Sollte im Rahmen Ihrer Probefahrt ein Zusammenstoß passieren, müssen Sie die Polizei und den Autohändler darüber informieren.
  • Achten Sie auf den Versicherungsschutz
    Informieren Sie sich über den Versicherungsschutz des Wagens. Die Pkws für Probefahrten sind bei gewerblichen Händlern in der Regel vollkaskoversichert. Es kann aber eine Summe für die Selbstbeteiligung anfallen. Treffen Sie hier gegebenenfalls eine schriftliche Vereinbarung zur Kostenübernahme. Wer während einer Probefahrt grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, darf vom Verkäufer für die Schäden belangt werden. Das heißt: Bauen Sie einen Unfall bei erhöhter Geschwindigkeit, kann er Schadenersatz von Ihnen verlangen. Und was, wenn es kracht? Sollte im Rahmen Ihrer Probefahrt ein Zusammenstoß passieren, müssen Sie die Polizei und den Autohändler darüber informieren.
  • Führen Sie vor der Probefahrt einen Schaden-Check durch
    Prüfen Sie vor der Probefahrt, ob der Wagen Beschädigungen aufweist. Lassen Sie sich vorhandene Mängel bestätigen und halten Sie das gemeinsam mit dem Autohändler schriftlich fest. So gehen Sie sicher, dass Sie nach der Fahrt nicht für etwas belangt werden, das Sie nicht verursacht haben.
  • Prüfen Sie den Wagen bis ins Detail
    Sobald Sie in das Auto einsteigen, orientieren Sie sich an folgenden Punkten, um festzustellen, ob der Pkw Ihren Wünschen entspricht:
    - Können Sie bequem ein- und aussteigen? Wie sieht es mit Ihrem Beifahrer aus? Ist das Material im Innenraum hochwertig?
    - Kommen Sie mit der Anordnung der Bedienelemente (Klimaanlage, Tacho, Ablagefächer & Co.) klar?
    - Lassen sich die Spiegel gut einstellen und kommen Sie mit deren Größe zurecht?
    - Entspricht der Kofferraum Ihren Ansprüchen für genügend Stauraum? Tipp: Probieren Sie es direkt mit typischen Gegenständen wie Kinderwagen oder Sportequipment aus.
  • Führen Sie den Alltagstest durch
    Lassen Sie das Radio während der Fahrt ausgeschaltet und verfolgen Sie die Geräusche des Autos aufmerksam. Nun können Sie prüfen, ob Ihnen die Motorleistung des Wagens ausreicht und Sie mit dem Verbrauch zufrieden sind. Auch praktische Tests sind bei der Probefahrt erlaubt: Passt das Auto in Ihre Tiefgarage? Lässt es sich beim Parken gut rangieren oder müssen Sie noch in Einparksensoren investieren? Finden Sie während der Probefahrt heraus, ob der Wagen Ihren persönlichen Alltagstest besteht.
  • Augen auf beim Gebrauchtwagen-Kauf
    Wer einen Gebrauchtwagen kauft, muss das Fahrzeug bei der Probefahrt besonders genau unter die Lupe nehmen. Hier geht es darum, versteckte Mängel zu entdecken. Deshalb sollten Sie bei einer Probefahrt mit einem Gebrauchtwagen zusätzlich auf Folgendes achten: Wer verkauft Ihnen das Fahrzeug? Ist der Verkäufer seriös? Versucht er, Sie zum Autokauf zu drängen?
    - Hat das Auto noch TÜV? Funktioniert die Beleuchtung? Ist der Reifendruck ausreichend?
    - Klappern oder wackeln Teile an der Verkleidung (beim Ein- und Aussteigen oder beim Fahren über Kopfsteinpflaster)?
    - Lässt sich der kalte Motor sofort starten? Achtung – machen Sie vorab den Test: Ist die Motorhaube schon warm, können Startprobleme nicht entdeckt werden.
    - Sind beim Motor Nebengeräusche zu hören? Es darf nicht klappern oder klopfen und auch kein schwarzer Qualm aus dem Auspuff kommen.
    - Lässt es sich leicht und lautlos schalten?
    - Ist die angegebene Höchstgeschwindigkeit problemlos erreichbar?
    - Funktioniert die Lenkung einwandfrei oder zieht der Wagen auf gerader Strecke nach links oder rechts?
    - Können Sie problemlos bremsen? Bleibt das Auto dabei in der Spur?
    - Bleibt die Temperatur des Kühlwassers stabil?
    Beim Gebrauchtwagen-Kauf lohnt es sich, einen Experten zur Probefahrt mitzunehmen, der einen Blick auf die technischen Details wirft. Sie haben auch die Möglichkeit, den Wagen während einer Testfahrt beim TÜV zum Gebrauchtwagen-Check vorbeizubringen.
Und wenn die Probefahrt vorbei ist? Jetzt lautet die Devise: Lockerbleiben! Auch, wenn Sie vom Auto begeistert sind, lassen Sie sich Zeit, um alles zu verarbeiten. Gehen Sie Ihre Notizen zur Checkliste zu Hause noch einmal durch, beraten Sie sich mit Ihrem Beifahrer und schlafen Sie eine Nacht darüber – erst dann sollten Sie eine endgültige Kaufentscheidung treffen. Sie sind rechtlich nicht dazu verpflichtet, das Fahrzeug nach der Probefahrt zu kaufen.
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