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Putzhilfe anmelden & versichern

Wie Ihnen die Reinigungskraft beim Sparen hilft

Ihre Putzhilfe ist viel mehr als nur eine Haushaltshilfe: Sie ist die gute Seele des Hauses – eine wahre „Perle“. Sie hält Ihre vier Wände für Sie sauber und Ihnen damit den Rücken frei. Wie Sie eine geeignete Reinigungskraft finden und wie die Ihnen dann sogar beim Geldsparen hilft? Ganz einfach: Putzhilfe anmelden und versichern – eine Hilfe legal zu beschäftigen, ist gar nicht teuer.

1. Putzhilfe anmelden und versichern: Wie Sie eine legale Haushaltshilfe finden

2. Putzhilfe einstellen: Diese Formalitäten sollten Sie beachten

3. Putzhilfe als Minijob – eine saubere Lösung

4. Wenn die Putzhilfe zwei Mal klingelt: Putzhilfe anmelden und Steuervorteile nutzen

5. Putzhilfe versichern: Warum die Unfallversicherung so wichtig ist

6. Die fünf häufigsten Fragen zum Thema „Putzhilfe anmelden & versichern“


1. Die fünf häufigsten Fragen zum Thema „Putzhilfe anmelden & versichern“

Kleinanzeige, Online-Portal, Schwarzes Brett – es gibt viele Wege, um auf die Suche nach einer Putzhilfe zu gehen. Vielleicht ist es gerade deshalb gar nicht so leicht, bei dem großen Angebot tatsächlich auch eine gute und legale Hilfe zu finden. Schließlich ist die Beschäftigung einer Reinigungskraft vor allem eins: Vertrauenssache.
Im Internet gibt es zahlreiche Online-Portale, die sich auf die Vermittlung von Haushaltshilfen spezialisiert haben. Der Vorteil: Das Dienstleistungsunternehmen kümmert sich um die Abrechnung und schickt Ihnen im Krankheits- oder Urlaubsfall sogar eine Vertretung. Die Putzhilfen sind legal beschäftigt und in der Regel auch über die Firma sozialversichert. Anders sieht es aus, wenn Sie eine Putzkraft über eine Kleinanzeige im Internet, in der Zeitung oder am Schwarzen Brett entdecken. Hier müssen Sie alles selbst mit der Putzhilfe klären und sichergehen, dass sie nicht schwarzarbeiten will. Dafür verhandeln Sie direkt mit der Kraft, die bei Ihnen ins Haus kommt und haben kein anonymes Unternehmen dazwischen geschaltet. Der beste Weg, um eine Putzhilfe zu finden, ist aber immer noch die persönliche Empfehlung: Sind Verwandte oder Bekannte mit der Haushaltshilfe zufrieden, ist das besser als jedes Zeugnis.
Egal, über welchen Weg eine Putzkraft Ihr Interesse weckt: Führen Sie ein telefonisches Vorgespräch und finden Sie so erst einmal heraus, ob Sie sich gegenseitig sympathisch sind. Ist das der Fall, laden Sie die Putzhilfe im Anschluss zu sich nach Hause ein. Ein – entlohntes (!) – Probeputzen ist vollkommen legitim. So bekommen Sie einen Eindruck von der Arbeitsweise.

2. Putzhilfe einstellen: Diese Formalitäten sollten Sie beachten

Sie haben eine passende Kandidatin oder einen passenden Kandidaten für den Job gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Damit ist die erste Hürde schon einmal gemeistert. Wenn kein Dienstleistungsunternehmen bei der Einstellung im Spiel ist, geht es jetzt darum, selbst einen Arbeitsvertrag aufzusetzen. Dieser muss die Pflichten und Rechte beider Vertragsparteien regeln. Folgende Inhalte sollten aufgeführt sein:
  • Aufgabenbereich
  • Arbeitszeit
  • Lohn inkl. Fälligkeit der Zahlung
  • Kranken- und Urlaubsregelung
  • Probezeit
  • Kündigungsfrist
  • ggf. Verschwiegenheitspflicht
Lassen Sie sich von der Putzhilfe außerdem den Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung vorlegen!

3. Putzhilfe als Minijob – eine saubere Lösung

Eine Putzhilfe nicht anzumelden, ist illegal: Schwarzarbeit wird mit Geldbußen bestraft. Registrieren Sie Ihre Putzkraft deshalb als Minijobberin oder Minijobber. Dies ist bis zu einem monatlichen Verdienst von 450 Euro möglich. Bekommt die Putzkraft mehr, muss sie bei der Krankenkasse angemeldet werden und es fallen Sozialbeiträge an. Lassen Sie sich deshalb von Ihrer Putzhilfe schriftlich versichern, dass sie eine Minijobberin oder ein Minijobber ist und monatlich nicht mehr Geld verdient. Eine Putzkraft anzumelden und sie zu versichern, bedeutet, dass Sie zusätzlich zum normalen Lohn einen Beitrag für die Sozialleistungen entrichten – das sind aktuell 14,44 Prozent des Arbeitsentgelts. Der Betrag wird von der Behörde halbjährlich per Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abgebucht.

4. Wenn die Putzhilfe zwei Mal klingelt: Putzhilfe anmelden und Steuervorteile nutzen

Viele schreckt der Beitrag für die Sozialleistungen ab. Sie vermuten, dass eine Anmeldung der Reinigungskraft ihnen teuer zu stehen kommt, und lassen die Putzhilfe deshalb lieber schwarzarbeiten. Ein Trugschluss. In Wahrheit ist genau das Gegenteil der Fall: Eine angemeldete Putzhilfe können Sie von der Steuer absetzen – mit 20 Prozent der Gesamtleistungen bzw. maximal 510 Euro im Jahr (das sind durchschnittlich 42,50 Euro im Monat). Die Steuerermäßigung für den Arbeitgeber ist meist so hoch, dass am Ende durch die Anmeldung der Putzkraft keine – oder keine nennenswerten – Mehrkosten entstehen. Dank Ihrer Putzkraft klingelt es also nicht nur regelmäßig an der Haustür, sondern auch in Ihrem Geldbeutel. Ihrer Putzhilfe garantieren Sie dadurch, dass sie kranken-, renten- und unfallversichert ist und dass Sie Anspruch auf Urlaubsgeld und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat.

5. Putzhilfe versichern: Warum die Unfallversicherung so wichtig ist

In dem Beitrag zu den Sozialleistungen (14,44 Prozent), den Sie monatlich für einen Minijob zahlen, ist auch die gesetzliche Unfallversicherung für Ihre Putzhilfe eingeschlossen (1,6 Prozent). Diese Unfallversicherung ist besonders wichtig: Ist Ihre Putzhilfe nicht versichert und ihr passiert auf der Arbeit oder auf dem direkten Arbeitsweg ein Unfall, müssen Sie als Arbeitgeber für die Behandlungskosten aufkommen und ggf. Schmerzensgeld zahlen. Ihre eigene private Unfallversicherung kommt in diesem Fall nicht auf. Die Minijob-Zentrale meldet die Putzkraft automatisch bei der gesetzlichen Unfallversicherung an, sobald der sogenannte Haushaltscheck für Ihre Hilfe dort eingegangen ist.
Hier können Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden.

6. Die fünf häufigsten Fragen zum Thema „Putzhilfe anmelden & versichern“

1. Bin ich dazu verpflichtet, meine Putzhilfe anzumelden?
Ja, eine Putzhilfe „schwarz“ zu beschäftigen, ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Geldbußen bestraft. Verdient die Reinigungskraft maximal 450 Euro im Monat, müssen Sie die Putzhilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden. Lassen Sie sich versichern, dass sie keinen weiteren 450-Euro-Job hat. Ist ihr Lohn höher, können Sie die günstigen Bedingungen eines Minijobs nicht nutzen, sondern müssen als Arbeitgeber eine Lohnabrechnung machen und normale Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Putzhilfe abführen.
2. Was passiert, wenn ich meine Putzhilfe nicht anmelde und sie während der Arbeitszeit einen Unfall hat?
Die gesetzliche Unfallversicherung kommt im Falle eines Unfalls nur dann zum Tragen, wenn die Putzfrau angemeldet und somit versichert ist. Neben dem Bußgeld der Behörde drohen Ihnen die Übernahme der Behandlungskosten und die Zahlung von Krankengeld sowie Schadensersatz.
3. Welche Versicherung kommt für Schäden auf, die meine Putzhilfe verursacht?
Eine Hausratversicherung ersetzt u. a. Schäden, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser entstanden sind. Verursacht die Putzkraft also zum Beispiel Schäden folgender Art, leistet grundsätzlich die Hausratversicherung:
  • Brand, weil sie eine Kerze brennen ließ.
  • Leitungswasserschaden, der während ihrer Arbeitszeit durch die Waschmaschine entstand.
  • Einbruch, weil sie ein Fenster offen ließ.
Wird ein Dritter (also nicht die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer selbst) geschädigt, besteht im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz.
4. Kommt eine Versicherung dafür auf, wenn meine Putzhilfe etwas klaut?
Nein, weder Hausratversicherung noch Haftpflichtversicherung leisten bei dieser Art Diebstahl Ersatz.
5. Zahlt meine Versicherung den Ersatz, wenn meine Putzhilfe den Hausschlüssel verloren hat?
Nein, für einen solchen Schlüsselverlust kommen weder Haftpflicht noch Hausratversicherung auf.
 
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