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    Versicherungsschutz fürs Fahrrad

Fahrraddiebstahl: so vermeiden Sie doppelten Schaden

Der Einkaufsbummel ist vorbei. Das geknack­te Schloss liegt auf dem Geh­weg und das neue Fahr­rad ist ver­schwunden. Eine Szene, die sich rein statis­tisch alle zwei Minuten in Deutsch­land ereignet. Der Schrecken und der Ärger über den Fahrrad­dieb­stahl sitzen tief und ist das Fahr­rad nicht ver­sichert, kommt auch noch der finan­zielle Schaden hinzu. Dabei ist ein Ver­sicherungs­schutz für das Fahr­rad gar nicht teuer. Er­fahren Sie, wie Sie sich ab­sichern können und was im Schadens­fall zu beachten ist.

Hausratversicherung greift nicht automatisch in der Stadt

Nur wenn ein Fahrrad bei einem Einbruch­diebstahl entwendet wird, ist es Teil der Hausrat­versicher­ung. Dafür muss das Fahr­rad aus der eigenen Wohn­ung, dem eigenen verschloss­enen Keller oder Abstell­raum ent­wendet werden. Ist das der Fall, kommt die Haus­rat­versicherung für den Schaden auf. Allerdings werden in Deutsch­land die wenigsten Fahr­räder direkt aus den eigen­en vier Wänden ge­stohlen. Für den Versicher­ungs­schutz außer­halb der eigenen Wohn­ung muss eine Fahrrad­dieb­stahl­klausel in die Hausrat­versicher­ung einge­schlossen werden. Nur etwa 40 Prozent der Versicherten in Deutsch­land haben so ihr Fahr­rad schon zusätz­lich abgesichert.

Fahrradversicherungen sind günstig

Dabei ist ein solcher zusätz­licher Schutz für das Fahr­rad nicht teuer. Der Beitrag liegt zwischen ca. 10 und 40 € pro Jahr. In München zum Bei­spiel kostet die Fahr­rad­versicherung gerade mal etwa 20 € im Jahr – unab­hängig davon, wie teuer das Fahr­rad bei der Anschaff­ung war. Versichert sind dann auch alle Fahr­räder der Familie. Einzelne Versicher­ungen pro Fahr­rad sind beim Ein­schluss der Klau­sel in die Hausrat­versicherung nicht notwendig.
Fahrräder sind für die meisten Menschen mehr als einfache Gebrauchs­gegen­stände. Wird dann das Rad geklaut, ist es doppelt ärger­lich. Um zumindest den Wert­verlust abzu­sichern, bieten wir Ihnen Schutz. Was es dabei zu beach­ten gibt, verrät Ihnen unsere Versicherungs-Expertin Frau Reichardt, Haupt­abteilungs­leiterin für Private und Gewerbliche Versicherungen:

Diebstahl aus der Wohnung

Fahrradversicherung Mietwohnung Einbruch
Anja hat ein neues Fahrrad. Damit dem Schmuck­stück nichts passiert, nimmt sie es immer mit in ihre Miet­wohnung. Nach einem Wochenend­urlaub ist der Schock groß: Es wurde einge­bro­chen und auch das Fahrrad ist weg.

Versichert? Versichert!

Mit der Hausratversicherung VHB 2010 (Version 2016) Optimal.

Fahrradurlaub in Frankreich

Radurlaub in Frankreich. Ehe­paar Rade­macher macht Camping­urlaub mit dem Fahr­rad. Auf dem Camping­platz ange­kommen sichern sie die Räder mit einem handels­üblich­en Schloss ab. Am nächsten Morgen sind die Räder ver­schwun­den, nur noch die geknack­ten Schlösser liegen neben dem Zelt.
Fahrradversicherung Camping

Versichert? Versichert!

Mit der Fahrraddiebstahlklausel im Rahmen der VHB 2010 (Version 2016) Optimal.

Auf dem Schulgelände

Fahrradversicherung Schulhof
Tim fährt jeden Morgen mit seinem Fahrrad zur Schule. Auf dem Schul­hof befindet sich ein zentraler Fahrradständer. Hier schließt Tim sein Fahrrad an. Nach dem Unterricht ist das Fahrrad verschwunden.

Versichert? Versichert!

Mit der Fahrraddiebstahlklausel im Rahmen den VHB 2010 (Version 2016) Optimal.

Diebstahl im Hausflur

Fahrradversicherung Hausflur
Tobias besucht seinen Freund. Sein Fahrrad stellt er verschlossen im Hauseingang ab. Die Tür zur Straße lässt sich von außen ohne Schlüssel nicht öffnen. Nach dem Besuch ist der Hausflur leer.

Versichert? Versichert!

Mit der Fahrraddiebstahlklausel im Rahmen der VHB 2010 (Version 2016) Optimal.

Diebstahl im Fahrradparkhaus

Fahrradversicherung Fahrradparkhaus
Jan ist Pendler. Er fährt jeden Morgen zur U-Bahn und stellt dort sein Fahr­­rad abge­­sperrt in ein Fahrrad­­park­­haus. Nach der Arbeit wieder zurück, stellt er fest, dass sein Fahr­­rad ge­stohlen wurde.

Versichert? Versichert!

Mit der Fahrraddiebstahlklausel im Rahmen der VHB 2010 (Version 2016) Optimal.

Tipps von Ihrem Versicherer:

In welchen Fällen würden Sie eine Zusatzversicherung für ein Fahrrad empfehlen?

Weltweit versichert.
Wir empfehlen allen Kunden, die ein oder mehrere Fahr­räder besitzen, den Ein­schluss der Klausel Fahrrad­dieb­stahl in unserer Haus­rat­versicher­ung (VHB 2010, Version 2016, Optimal). Das Fahrrad ist dann welt­weit, „rund-um-die-Uhr“ unbe­grenzt bis zur Höhe der verein­barten Versicher­ungs­summe gegen Dieb­stahl versichert.

Was kann ich machen BEVOR das Rad geklaut wurde?

Der Kunde sollte unbedingt Informa­tionen aufbe­wahren, die zur Identi­fikation des Fahr­rads dienen (Anschaffungs­rechnung, Unter­lagen über den Her­steller, die Marke und die Rahmen­nummer).
Bewahren Sie An­­schaff­ungs­­rechnung, Unter­­lagen über den Her­­steller, die Marke und die Rahmen­­nummer auf.
Im Schaden­fall kann ein Foto auch mit besonderen Kenn­zeichen wie zum Bei­spiel von Kratzern des gestohl­enen Fahrrads hilfreich sein.
Alternativ können diese Daten auch digital gesamm­elt werden. Empfehlens­wert ist dafür zum Bei­spiel der von der Polizei heraus­gegebene „Fahrradpass“, der kosten­los in den App-Stores herunter­geladen werden kann.

Das Fahrrad ist weg. Wie verhalte ich mich richtig: Gibt es bestimmte Schritte, die ich ein­halten muss? Was ist mit Be­legen, Fotos etc. Welche Daten sollte ich von meinem Fahr­rad haben?

Der Dieb­stahl muss unver­züglich bei der Polizei angezeigt und bei uns gemeldet werden.
Für die Regulierung des Schadens benötigen wir dann die vorher genann­ten Unter­lagen zur Identi­fikation des Fahr­rads (Anschaffungs­rechnung, An­gaben zur Marke, Rahmen­nummer, Foto).

Wie muss ich die Sicherung meines Fahrrades nachweisen?

Besondere Anforder­ungen an den Nach­weis stellen wir nicht. Hier ist es aus­reichend, kurz darzu­stellen, mit welcher Art von Schloss das Fahr­rad zur Zeit des Dieb­stahls gesichert war.

Muss für jedes Fahrrad eine Zusatz­versicherung abge­schlossen werden, wenn sich – etwa als Familie – mehrere Räder im Haus­halt befinden?

Jedes gestohlene Fahr­rad gilt als eigener Ver­sicher­ungs­fall.
Jedes Fahrrad muss mit einem eigenen Schloss gesich­ert werden; somit gilt jedes gestohl­ene Fahr­rad als eigener Ver­sicherungs­fall. Die Höhe der Ver­sicherungs­summe sollte an dem teuer­sten Fahr­rad er­messen werden (betrifft nur Kompakt­tarif, da im Optimal­tarif unbe­grenzter Versicherungsschutz).

Kann man solche Versicher­ungen euch zeitlich begrenzt – etwa nur für eine Urlaubs­reise – abschließen?

Eine Hausrat­versicher­ung kann nicht zeit­lich begrenzt abge­schlossen werden. Besteht aller­dings eine Haus­rat­versicherung mit o.g. Klausel, so sind die Fahr­räder auch im Urlaub versichert.

Auf was sollte ich beim Ab­schluss besonders achten? Stimmt es tat­sächlich, dass es Ver­sich­er­ungen gibt, die beispiels­weise nicht greifen, wenn das Fahr­rad in der Nacht gestohlen wird?

Rund um die Uhr versichert
In unserer Hausrat­versicherung (VHB 2010, Version 2016, Optimal) gilt für die Fahrrad­diebstahl­versicher­ung Ver­sicher­ungs­schutz „rund-um-die-Uhr“. Andere Fahr­rad­versicher­ung auf dem Markt leisten nur, wenn sich der Dieb­stahl nach­weislich zwischen 6.00 und 22:00 Uhr ereignet hat.

Kann man grundsätzlich Richt­werte für die Kosten einer Fahrrad­versicherung abgeben?

In München kostet die Fahr­rad­versich­erung bei­spiels­weise ca. 20 € im Jahr.
Wir unterteilen in vier Fahrrad­diebstahl­zonen in Deutsch­land – je nach­dem wie häufig in den jeweil­igen Gebieten Fahrrad­diebstähle stattfinden. Der Bei­trag liegt zwischen ca. 10 und 40 € je nachdem in welcher Zone der Wohnort liegt. In München kostet die Fahrrad­versicherung bei­spiels­weise ca. 20 € im Jahr – unab­hängig wie teuer das Fahrrad des Kunden ist.

E-Bike Versicherung

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