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    Energetische Sanierung:

    Das müssen Sie wissen

    Dämmung & Co. fördern lassen und richtig versichern

Förderungen und Versicherung für Dämmung, PV-Anlage & Co.
Nicht selten verschwindet Heizungsluft durch undichte Fenster oder durch die Wand. Für Immobilienbesitzer kann es sich also lohnen, das Haus oder die Wohnung energetisch auf den neuesten Stand zu bringen. Doch worauf sollte ich bei einer energetischen Sanierung achten? Wie lassen sich die Maßnahmen finanzieren? Wofür gibt es eine staatliche Förderung? Und wie lässt sich die Sanierung versichern?
In Deutschland gibt es rund 15 Millionen Ein- und Zweifamilienhäuser. 80 Prozent ihres Energieverbrauchs gehen auf das Konto von Raumwärme und Warmwasser. Kein Wunder, denn zwei Drittel der Gebäude und ein Großteil der Wohnungen sind energetisch gesehen nicht auf dem neuesten Stand. Effizientere Anlagen und eine bessere Dämmung sorgen nicht nur für geringere Energiekosten. Mit der Senkung der CO2-Emissionen trägt die energetische Sanierung auch aktiv zum Klimaschutz bei.

Wann ist eine energetische Sanierung Pflicht?

Eine Sanierungspflicht besteht, wenn der Eigentümer einer Immobilie wechselt. Beim Erwerb einer Immobilie, die vor 2002 gebaut wurde, muss die Sanierung innerhalb von zwei Jahren nach Ihrem Einzug stattfinden. Diese Regelung ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG), das im November 2020 in Kraft getreten ist, festgelegt. Darüber hinaus gilt für Gasheizungen und Ölheizungen, die bereits über 30 Jahre alt sind, eine Austauschpflicht. Welche Heizung Sie ab 2024 noch einbauen dürfen, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

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Schon seit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 müssen die energetischen Kennwerte bei der Vermietung oder beim Verkauf eines Hauses bzw. einer Wohnung im Energieausweis angegeben werden. Unter anderem muss hierbei auch die Menge der CO2-Emissionen, die beim Beheizen des Gebäudes entstehen, berechnet und angegeben werden. Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt zehn Jahre.

Wie wird der Heizungstausch im GEG geregelt?

Die Regierungskoalition hat sich am 13.06.2023 auf Änderungen bzgl. des GEG geeinigt. Am 1. Januar 2024 tritt die Novelle dann voraussichtlich in Kraft.
Ursprünglich war vorgesehen, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden muss. Dies galt sowohl für Neu- als auch für Bestandsbauten.

Was wurde nun beim GEG geändert?

  • Die Regeln beim Heizungstausch greifen für Bestandsbauten erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Diese wird für spätestens 2028 angestrebt.
  • Technologieoffenheit: Neben der Wärmepumpentechnologie gelten z. B. auch Holz- und Pelletheizungen als technisch geeignete Alternative.
  • Heizungstausch Förderungen werden derzeit noch überarbeitet.

Was bedeutet das für Hausbesitzer?

Sie fragen sich, wie es mit der Austauschpflicht für (Öl-)Heizungen nun konkret aussieht bzw. bis wann die Heizung ausgetauscht werden muss? Zunächst einmal gewinnen Kommunen und Hausbesitzer Zeit: Denn erst, wenn die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist, muss der Hausbesitzer eventuell die Heizung austauschen. Dann greift die Pflicht zum Einsatz von Heizungen, die mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. In der kommunalen Planung wird dann vermutlich vorrangig geprüft, ob nicht auch ein Anschluss an des Fernwärmenetz möglich ist. So könnte man den teils überflüssigen Einbau neuer Heizungen vermeiden. In dem Fall könnten sich Hauseigentümer, die Aussicht auf einen Fernwärmeanschluss haben, dann den Einbau einer Wärmepumpe sparen.

Nach Angaben von Bauministerin Klara Geywitz sollen Großstädte den Bürgern das Ergebnis der Wärmeplanung bis 2026 vermitteln, kleinere Städte bis 2028. Zudem unterstützen die Länder die Kommunen bei der Wärmeplanung – ein entsprechender Gesetzentwurf ist für dieses Jahr angekündigt.

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Beispiele für Ausnahmen beim Heizungstausch:
Ist die kommunale Wärmeplanung noch nicht abgeschlossen, kann im Bestand (auch von Neubauten, die sich außerhalb von Neubaugebieten befinden) weiterhin eine Gasheizung eingebaut werden, sofern sie auf Wasserstoff umrüstbar ist. Sieht die kommunale Wärmeplanung ein klimaneutrales Gasnetz vor, kann ebenfalls eine auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung eingebaut werden. Das ist auch dann möglich, wenn man die Anlage zu 65 % mit einer autarken Wasserstoffversorgung oder mit Biomasse betreiben kann.
Gut zu wissen: In reinen Neubaugebieten wird der Einsatz von 65 % erneuerbarer Energieträger zum Heizen von Januar 2024 an Pflicht. Erreichen kann man das z. B. über den Einbau einer Wärmepumpe oder indem man mit Holz oder Holzpellets betriebene Heizungen einbaut.

Was bedeutet „energetische Sanierung“?

Unter einer „energetischen Sanierung“ versteht man bauliche Veränderungen an Gebäuden, die zur Senkung des Energieverbrauchs für Heizung, Warmwasser und Lüftung beitragen.

Was sind energetische Sanierungsmaßnahmen?

Sie können den Energiebedarf Ihrer Immobilie durch eine Reihe von Maßnahmen senken:
  • Wärmedämmung der Gebäudehülle (z. B. Dach- oder Fassadendämmung)
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Einbau effizienterer Heizungsanlagen
  • Wärmerückgewinnung (z. B. bei Lüftungsanlagen)
  • Anschaffung einer Solarthermie- oder Photovoltaik-Anlage
Tipp: Ziehen Sie bei der Planung einen Sachverständigen zurate, wie beispielsweise einen Energieberater. Er kann feststellen, welche Sanierungsmaßnahmen notwendig sind, und stellt sicher, dass die Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Auch ein Fachplaner, wie beispielsweise ein Architekt, kann Ihnen weiterhelfen.

Vorurteile gegen energetische Sanierung

Noch immer ist die energetische Sanierung von Häusern und Wohnungen mit Vorurteilen behaftet. Viele Immobilienbesitzer befürchten zum Beispiel, dass eine nachträgliche Wärmedämmung der Fassade und gut isolierte Fenster zu Schimmelbildung führen. Außerdem sei das Dämmmaterial der Fassade durch Witterungseinflüsse zu kurzlebig.
Richtig ist: Gerade zugige Fenster und kalte Wände begünstigen das Entstehen von Schimmel, da sich die Feuchtigkeit in den Räumen absetzen kann. Und der Erhalt des Dämmmaterials wird durch Dachüberstände und Tropfkanten an Fensterbänken gewährleistet.

Was kostet eine energetische Sanierung?

Verständlicherweise können die Kosten einer energetischen Sanierung niemals pauschal angegeben werden. Die baulichen Gegebenheiten der jeweiligen Immobilien unterscheiden sich zu stark. Zudem spielt auch die Art der Ausführung eine große Rolle: Bei Fassadendämmungen kommt es beispielsweise darauf an, ob die Wand mit einem Wärmedämmverbundsystem von außen gedämmt werden kann, oder ob eine aufwändigere Methode notwendig bzw. gefragt ist.
Möchten Sie die Fenster austauschen, ist der Aufwand abhängig sowohl von der Anzahl als auch von der Art der zu ersetzenden Fenster. Auch die gewünschte Ausführung beeinflusst den Preis.

Welche Fördermittel gibt es für eine energetische Sanierung?

KfW-Förderprogramm „KfW 261 – Haus und Wohnung energieeffizient sanieren“

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt zinsgünstige Kredite von bis zu 150.000 Euro sowohl für den Bau eines Effizienzhauses als auch für die Sanierung einer Bestandsimmobilie. Es werden energetische Maßnahmen gefördert, mit denen die Effizienzklasse 85 (KfW 85) erreicht werden kann. Außerdem gilt für KfW-Kredite ein Tilgungszuschuss von 5 bis 45 %.

Voraussetzung ist, dass die Bauanzeige oder der Bauantrag der Immobilie vor mindestens fünf Jahren erstellt wurde. Zudem muss durch einen Energieeffizienz-Experten sichergestellt werden, dass die geplanten Maßnahmen auch zum gewünschten Ergebnis führen. Möglich ist auch eine zusätzliche Förderung für die Baubegleitung.

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KfW-Förderprogramm „KfW 270 – der Förderkredit für Strom und Wärme“

Beim Förderprogramm KfW 270 wird die Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärme- und Stromerzeugung gefördert. Darunter fallen zum Beispiel Maßnahmen wie die Errichtung, die Erweiterung sowie der Erwerb einer Photovoltaik-Anlage oder die Anschaffung eines Batteriespeichers.
Unser Tipp: Kombinieren Sie energetische Sanierungsmaßnahmen mit einem zuverlässigen Einbruchschutz. Über das Zuschussportal der KfW-Bank können Sie einen Antrag zum Einbruchsschutz gleich mit beantragen. Die Bank gewährt die staatlichen Zuschüsse für einbruchhemmende Maßnahmen.
  • Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit fördert innovative Heizungstechniken wie solarthermische Anlagen in einem Marktanreizprogramm.
    www.erneuerbare-energien.de
  • Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung, wie zum Beispiel einzelne Dämmmaßnahmen, Einbau von Isolierfenstern und einer modernen Heizungsanlage werden (auch) durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Unterstützung gibt es für den Austausch besonders ineffektiver Heizungsanlagen.
  • Tipps rund ums energetische Sanieren gibt die Energieberatung der Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

Energetische Sanierung: Welche Versicherungen sind sinnvoll?

Wie werden Wohngebäude richtig versichert?

Die Wohngebäudeversicherung der Versicherungskammer Bayern schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an Ihrem Gebäude. Nach dem Baukastenprinzip können Sie Ihr Eigenheim gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und weitere Elementar- bzw. Naturgefahren, wie beispielsweise Überschwemmungen durch Starkregen versichern. Mit unseren Ergänzungsschutz-Bausteinen bieten wir auch umfassenden Versicherungsschutz für Ihre Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien aus Photovoltaik oder Windkraft.
Wenn Sie vorhaben, demnächst zu bauen oder umzubauen, ist eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung sinnvoll. Versicherungsschutz besteht insbesondere für Schäden Dritter, die durch die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten in Zusammenhang mit dem versicherten Bauvorhaben entstehen, z. B. durch ungesicherte Baugruben, sowie Schäden, die durch Bauarbeiter verursacht werden.

Fazit: Warum sich energetische Sanierung lohnt

Eine energetische Sanierung Ihrer Immobilie ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll: Sie sparen Energiekosten, sind unabhängiger von den hohen Rohstoffpreisen und schwankenden Energiepreisen der Versorger, sorgen für ein gesundes und behagliches Raumklima und steigern sogar den Wert Ihrer Immobilie. Kurzum: Es spricht sehr viel für die energetische Sanierung. Dank der staatlichen Fördermittel und mit einem zuverlässigen Versicherungsschutz sind Sie auf der richtigen Seite.
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Versicherungskammer Bayern in Zahlen und Fakten